Nach Firmenumzug mehr Fahrstrecke zur Arbeit. Muss der Arbeitgeber das ausgleichen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt keinen Grund, warum das der Arbeitgeber zahlen müsste. Der Arbeitnehmer kann sich ja einen Arbeitsplatz in der Nähe seiner Wohnung suchen oder andersherum: eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes.

Selbstverständlich nicht !! Ich hatte neulich den selben Fall, da ging es sogar von 20km auf 70km pro Tag hoch = Pech und andererseits Glück, dass man überhaupt einen Arbeitsplatz hat heutzutage, sonst hättest Du ganz andere Probleme! Denk auch mal daran!

Und hast du den Job noch?

Nein, muß er net.