Nach erfolglosen Studium, Ausbildung möglich?
Hallo,
eine ausländische Freundin ist 2009 nach Deutschland eingereist und hat hier Studiert (Studentenvisum §16 Ausländerrecht). Nun wurde Sie aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert und zur Ausreise gezwungen. Ein Studiengangwechsel ist nicht mehr möglich, da sie bereits einmal den Studiengang gewechselt hat. Zudem könne Sie ein neues Studium die maximale Dauer von 10 Jahren sprengen.
Sie möchte nun eine Ausbildung machen um die Berufsausbildung in Deutschland abzuschließen. Laut einem Anwalt ist es mitlerweile gestattet dass Ausländer auch ein Visum für Ausbildungszwecke erhalten (§17 Ausländerrecht). Hat jjemand damit Erfahrungen gemacht bzw. ist es möglich das sie dadurch in Deutschland bleiben darf und die Ausbildung antreten kann. Einen passenden Ausbildungsbetrieb hat sie bereits gefunden.
Danke vorab
1 Antwort
Nach dem Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG soll während des Aufenthalts nach § 16 Abs. 1 oder 1a AufenthG in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden.
Somit muß sie ausreisen.
Einreise zu einem anderen Zweck kann sie dann in ihrer Heimat neu beantragen.