Nach einer Baustelle wieder normale Geschwindigkeit
Hallo,
ich hab mal eine kurze Frage ich bin grad durch eine Baustelle auf einer Bundestraße gefahren.. war 60 km/h erlaubt nach der Baustelle kam kein Schild das wieder die normale Geschwindigkeit gilt? da muss aber kein Schild stehen oder?
Sorry bin mir nicht mehr sicher?
Danke
4 Antworten
Müßte theoretisch stehen,oder das Zeichen für Aufhebung aller Streckenverbote. Wenn aber der Gefahrenbereich ,hier die Baustelle ,gut erkennbar in dem Anfang und dem Ende ist,wird drauf verzichtet.Ebenso bei Zeichen Lichtsignalanlage(ampel) mit Geschwindigkeitsbeschränkung.Also bei passieren der Ampelkreuzung,100 km/h. Kannste glauben ist so..
Das wäre dann ganz richtig und klar,was eine Regelung immer sein sollte. Aber das wird eben häufig auch nur gewollt aber tatsächlich nicht beschildert. Aber sehr gut mitgedacht,mein Danke und Kompliment!
Ne war nur ein 60iger Schild
Wenn nur das Zeichen 60 km/h aufgestellt war, ohne Gefahrenzeichen Baustelle, dann gilt 60 km/h solange bis es aufgehoben wird.
da muss aber kein Schild stehen oder?
In diesem Fall doch, da muss die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden.
Hier müsste man wissen, ob es sich um die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit der Baustelle gehandelt hat, also waren die Schilder "Baustelle" und "60" getrennt voneinander aufgestellt oder befanden die sich zusammen an einer Stange, sprich übereinander? Bei Variante A musst du weiterhin mit 60 km/h fahren, bei Variante B ist die Geschwindigkeitsvorgabe wieder aufgehoben sobald du die Baustelle passiert hast.
Ne war nur ein 60iger Schild
Ne war nur ein 60iger Schild
Sicher? Woher weiß man dann das es sich um eine Baustelle gehandelt hat?
Wenn tatsächlich kein Zeichen 123 [Baustelle] aufgestellt war dann gilt die Beschränkung 60km/h so lange bis sie eindeutig aufgehoben [Zeichen 278] oder durch ein anderes entsprechendes Zeichen ersetzt wird [z.B. Zeichen 274 oder ein Ortseingangsschild].
Das gilt normal solange bis ein neues schild kommt was was anderes anweist.
Das gilt nur dann wenn die Baustelle auch als solche an ihrem Beginn mit Zeichen 123 zusammen mit dem Vorschriftzeichen gekennzeichnet ist.