Nach einem Unfall wurden 2 Gutachten für die Unfallversicherung erstellt. Welches hat rechtlich bestand?

3 Antworten

Diese unterschiedlichen Gutachten lasen sich so erklären. Du hast einen Gutachter beauftragt den du bezahlst. Die Unfallverscherung hat einen eigenen Gutachter bestellt, welchen sie bezahlt.

Da der Gutachter den die Versicherung bestellt gerne weitere Aufträge von der Versicherung bekommen möchte, so fällt dessen Gutachten für die Versicherung günstiger aus, als das Gutachten, welches du bezahlst.

Du musst nicht mit dem Gutachten der Unfallversicherung einverstanden sein. Letzendlich entscheidet das Gericht, welches Gutachten es zur Urteilsfindung heranzieht.

Manche Versicherungen erkennen ein Gutachten an, das der Versicherte in Aufrag gegeben hat. Andere Versicherungen nehmen eben "ihre" Gutachter weil sie wissen, günstiger mit dem "eigenen" Gutachter zu fahren.

So unter dem Motto " wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" Das erklärt eigentlich alles.

Was ist denn der Inhalt des Gutachtens? Der Schaden? In dem Fall hättest Du einem weiteren Gutachten nicht zustimmen müssen, was auch immer sinnvoll ist. Ich persönlich würde Dir raten in der Sache mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, solange Du keine Mitschuld hast und es keine Quote gibt, müssen Dir zumindest die Gutachterkosten und die Rechtsanwaltkosten vollständig ersetzt werden (in der Regel über Abtretung).

Habe nach einem Sturz beide Schultern verletzt gehabt. Und die Gutachten unterscheiden sich in den Prozenten der Beeinträchtigung.

@Kasinsky

Die Versicherung wird vermutlich nach dem günstigeren Gutachten einstehen. Über die Differenz müsstest Du im Zweifel bereit sein zu klagen, wie das ausgehen kann, lässt sich ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beurteilen.

Du solltest Dich im Zweifel dazu beraten und vertreten lassen, wenn die Versicherung sich weigert die Kosten etc. voll zu übernehmen.

Hast du mehrere Unfallversicherungen?

Ja. Habe 2 Unfallversicherungen. 

@Kasinsky

Man müsste auch die Verträge prüfen, denn eine Überregulierung kann ausgeschlossen (wenn eine Versicherung bereits gezahlt hat).