Nach der Scheidung nur 0,5 Kinderfreibetrag?
Wir sind seit zwei Wochen geschieden und so mussten wir auch unsere Lohnsteuerkarte ändern lassen. Ich, der Vater, habe nun die Lohnsteuerklasse Zwei, mit 0,5 Kinderfreibetrag. Wieso nur 0,5? Unser Sohn wohnt bei mir und meine Ex braucht kein Kindesunterhalt bezahlen. Steht mir nicht der volle Kinderfreibetrag zu?
5 Antworten
Ja, unter bestimmten Umständen bekommt man den Ganzen. Wir waren persö. auf dem FA und haben das ändern lassen. (Tochter 18, Ex zahlt keinen Unterhalt)Die Bestimmung ist aber eine Kann-bestimmung, wenn der Unterhaltspflichtige mind. 75% des Unterhaltes bezahlt. Persönlich vorsprechen ist da sinnvoll, am Telefon wird man abgewiesen.
gerne!
1 Kind wird "aufgeteilt" steuerrechtlich, frag mich nicht warum die das machen, 2 Kinder, dann hat jeder 1 auf der Steuerkarte- usw. Ich hab beim FA angerufen und gefragt, ob man auf Antrag dann das "ganze Kind" auf die Karte kriegen kann- ist nicht. Total bescheuerte Geschichte, diese :-((
doch geht, aber nur wenn der andere elternteil seinen unterhaltspflichten nicht nachkommt
Werde mich melden wie es bei mir ausgegangen ist. Gruß und Danke.
Die andere "Hälfte" steht bei Deiner Ex auf der Karte.
Das Kind wird "geteilt", ist normal so.
richtig, die kinder werden geteilt. selbst wenn ihr zwei kinder hättet, würdest du auf deiner lohnsteuerkarte kein ganzes kind, sondern zwei halbe drauf haben.
Danke für den Tipp. Werde mit meiner Ex sprechen und hoffen das sie drauf eingeht. Anschließend persönlich zum FA gehen. Danke.