Nach der Scheidung Miteigentümer aus dem Grundbuch löschen lassen
Hallo,
folgende Situation mein Mann hat zusammen mit seiner damaligen Frau ein Haus gekauft (Eigentum 50/50). Die Finanzierung läuft noch. Wir möchten sie gerne aus dem Grundbuch raushaben, haben hierzu auch schon über Anwälte und persönlich kommuniziert.
Haben einen Brief von ihrem Anwalt, mit dem Vorschlag, dass sie gegen Zahlung einer Geldsumme, sowie der Entlassung aus der Schuldhaft, bereit ist ihr Miteigentum aufzugeben.
Wir sind bereit, dass so zu handhaben, doch sie will nicht so recht mitziehen: Bevor wir zum Notar können (wegen Grundbuchänderung), muss sie aus der Hausfinanzierung entlassen werden. Sie möchte aber so wie es aussieht die erforderliche Unterschrift nicht leisten.
Jetzt meine Frage...gibt es irgendwelche Möglichkeiten sie zu "zwingen" ihr Miteigentum aufzugeben? Bzw. ist das was im Anwaltsbrief steht bindend?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)
3 Antworten
Ich glaube eher nicht. Sie hat damals den Darlehensvertrag mit unterschrieben und steht gleichzeitig mit ihrem Ex-Mann in der Schuld. So einfach kommt man da nicht wieder raus und erst recht nicht ohne die Einwilligung der Ex-Frau. Wenn sie also nicht mitzieht, habt ihr die schlechteren Karten.
ja doofe Sache... erst hü dann hott.
Wie geschrieben, wenn sie jetzt ihre Meinung ändert ist es blöd gelaufen.
Nein, niemand kann sie dazu zwingen. Sie haftet aber auch munter für den Kredit zur Hälfte mit sowie mit den halben Kaltkosten der Wohnung. Du wirst Ihr allerdings die Hälfte der ortsüblichen Miete für das Haus entrichten müssen. Ihr bleibt also ein Überschuss. Wenn die Dame ihre Kredithälfte bezahlt plus die halben Kaltkosten und Du die halbe Miete bezahlst, dann seid ihr beide irgendwann hälftige Besitzer des Hauses. Rechne mal genau aus, ob die Dame überhaupt kreditfähig ist. Falls ihr Einkommen nicht reicht, die Hälfte des Kreditbetrages plus die Kaltmiete zu bezahlen und sie ggf. ihre Raten nicht bezahlt, könnte man ggf. in ihren Mitbesitz hineinpfänden und sukzessive das Eigentum auf Dich transferieren. Ist aber aufwendig und nervig.
Hallo spakokeks,
es gibt nur eine Möglichkeit, sie zu "zwingen", ihr Miteigentum aufzugeben: Nämlich die Teilungsversteigerung der Immobilie.
Auf diesem Weg wird die Immobilie wie in einem ganz normalen Zwangsversteigerungsverfahren versteigert, der Höchstbietende ist anschließend Alleineigentümer. Auch jeder Miteigentümer kann hier mitbieten. Wenn man sowas macht, sollte man dies allerdings vorher mit der finanzierenden Bank abklären - und mit dem Anwalt, welche rechtlichen Tücken so eine Teilungsversteigerung sonst noch mit sich bringt.
Wie grade schon geschrieben sie hatte ja eingewilligt :(