Nach der Kündigung geld vom Jobcenter?

5 Antworten

auch hier gilt das Zuflussprinzip - der Lohn für Juni kommt vermutlich im Juli - wenn das nach der Berechnung des Jobcenters deckt, gibt es für den Monat Juli erstmal nichts - also Leistungen erst ab August 2016

Das Zauberwort heißt hier Zuflussprinzip und anrechenbares Einkommen !

Wenn dein Einkommen so hoch war,dass ihr keine Aufstockung mehr bekommen habt,dann wirst du für den Juli keinen Anspruch haben,wenn du im Juli dein Einkommen aus dem Juni ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommst.

Bist du dann zum 05.07.2016 gekündigt worden,dann steht dir ja noch Lohn für Juli zu,auch wenn es ggf.nur für 2 Tage ist,dann gilt auch der § 11 b SGB - ll für die Freibeträge auf Erwerbseinkommen.

Da hast du vom Brutto erst mal die 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und wegen den keinen Kindern von 1000 € - 1500 € Brutto ( sonst bis 1200 € ) noch einmal 10 % Freibetrag,diese werden dann addiert und theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Einkommen.

Wenn du dann also angenommen für den Juli dann im August noch mal Einkommen erhältst,dann wird das nach Abzug der genannten Freibeträge auf die Leistung für August angerechnet.

Das Einkommen was du für den Juni im Juli bekommst,wird dann im August zum Vermögen und darf bis zum so genannten Schonvermögen nicht mehr angerechnet werden.

Hallo willm111,

was du bekommst oder nicht unterliegt leider der Willkür des Jobcenter Mitarbeiters. In der Regel ist es so das frühestens dann Geld bekommst, wenn du Anspruch hast. Bekommst du nach Beantragung noch mal Lohn bekommst du für den Monat kein Geld oder nur anteilig da der Lohn angerechnet wird.

Beispiel: Du Arbeitest bis Juni und beantragst da bereits ALG2 und bekommst das Gehalt im Juli, bekommst du im Juli kein Geld vom Jobcenter oder nur anteilig.

Vorher musst du aber Glück haben das man nicht 6 Monate braucht um den Antrag zu bearbeiten.

Gruß Plüsch Tiger

Das ist kompletter Unsinn.

Natürlich unterliegt die Zahlung NICHT der Willkür eines Sachbearbeiters.

Es gilt das Zuflussprinzip. Wurde das Gehalt für Juni ordnungsgemäß am 30.6. ausgezahlt, werden nur die 5 Tage aus dem Juli verrechnet.

@DerHans

Dann wünschte ich das mehr deiner Sorte bei den Jobcentern arbeiten würden. Das ist kein Unsinn sondern Realität.

Ich durfte 6 Monate Warten. Ich habe erst 2 Monate nach meinen 3 Bescheiden (1 Positiv, 2 Negativ, 1 Positiv und 1 Negativ im selber Briefumschlag) für den erst Antrag davon erfahren das ich bereits im Juni hätte ein Folgeantrag stellen können und das ich bereits seit 2 Monaten nicht mehr versichert war. Zudem musste ich mich bis zu den Bescheiden auf eigene kosten versichern, da das Amt aus 2 Wochen, 6 Monate Machte.

Nicht nur das, man Zahlte mir auch noch 2500€ welche mir laut Bescheid nicht zustanden und Rechnete mir die Summe bei Folgeantrag auch noch an, was zu 2 Monate Zahlungsverlust führte. Davor belog mich das Jobcenter auch noch mit der Behauptung das der Bargeldfreibetrag für sämtliche Finanzen gilt, auch für die Rentenvorsorge.

Wie ich das Geld künftig zurückzahlen soll das sagen die mir aber nicht. Nur das man ja Leistung kürzen tut, wenn es zurückgefordert wird. Als wenn man mit ALG2 wie ein Scheich lebt und auf XX% verzichten könnte.

Meines Wissens bekommst Du ALG II bzw. Aufstockung ab dem Monat ab dem Du es brauchst. D.h. Wenn Du im Juli noch das Geld für Juni bekommst dann wars das. Und das Gehalt für die 5 Tage im Juli wird dann auch auf das ALG II angerechnet.

bekomme keine Aufstockung da ich zu viel verdient habe wollte nur wissen ob ich ab dem 5.7 nachgezahlt bekomme oder erst Anspruch ab August habe 

@willm111

Das hängt denke ich auch von deinem Lohn ab. Ist der niedrig genug kann es sein das du bereits anteilig bekommst, doch es gibt einige Faktoren bei den Entscheidungen und einige davon existieren nur in der Definition der Jobcenter.

Der erste Leistungsmonat wäre dann der Juli. Dabei wird dann das Einkommen für die ersten 5 Tage angerechnet. Dabei gilt dann der Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.

Das gilt aber nur, wenn das Gehalt für Juni auch am 30.6. deinem Konto gutgeschrieben wurde. Sonst gilt das Zuflussprinzip