Nach der Freisprechung noch im Betrieb arbeiten?

4 Antworten

Das Ausbildungsverhältnis endet dann vor dem vertraglich vereinbarten Ende, wenn Dir bei Bestehen der Prüfung das Prüfungsergebnis mitgeteilt worden ist (Berufsbildungsgesetz BBiG § 21 "Beendigung" Abs. 2).

Wenn Du nach dem Ausbildungsende mit Wissen und ohne Widerspruch des Arbeitgebers weiterarbeitest, dann stehst Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn nicht vorher anderslautende vertragliche Regelungen getroffen worden sind.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber nicht mehr die Ausbildungsvergütung zu zahlen, sondern das, was üblicherweise an Berufsneulinge in Deinem Beruf im Betrieb gezahlt wird.

Also, bei unserem Azubi war die Freisprechung deutlich nach den Prüfungen.

Dem Azubi wurde mitgeteilt, "bestanden" oder "nicht estanden" und damit war die Lehrzeit zu Ende.


Sobald du dein Prüfungsergebnis hast bzw du schriftlich was in Händen hält das alles bestanden ist, bist du Geselle! Ab da muss man dir das Gehalt zahlen was dir zusteht und du hast einen festen Arbeitsvertrag!

Die Ausbildung endet mit bestandener Prüfung. In deinem Fall dann im Juni.