nach der Ausbildung im Arbeitsamt melden?
Guten Morgen alle zusammen, mein Sohn hat jetzt im Januar seine Gesellenprüfung, laut Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis im März, das Ergebnis der Prüfung erfahren sie am 31.Jan., dann muss er sich bei seiner Firma melden und die geben in evtl. ein Angebot zu einer Leihfirma oder sollte er due Prüfung vergeigt haben, natürlich eine Verlängerung. Aber jetzt meine Frage; Muß sich mein Sohn denn jetzt schon im Arbeitsamt melden, das er dann mit der Lehre fertig ist? Weil es kann ja auch sein, dass die nichts für ihn haben? Er würde sich lieber selber was suchen. Kann mir dazu jemand Rat geben? Oder war schon mal jemand in so einer Situation? Ich bitte um Hilfe! Ich bedanke mich schon mal im voraus und wünsche euch einen schönen Tag
8 Antworten
Dein Sohn sollte so schnell wie möglich mit seinem Ausbildungsbetrieb sprechen und fragen ob er nach der Ausbildung eine Beschäftigung bekommt oder nicht. Es wäre ratsam, wenn er sich sofort beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet und sich auch selbst bei anderen Firmen bewirbt.
Auch wenn der Ausbildungsvertrag bis März datiert ist, ein Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss, wenn die Abschlußprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit bestanden wurde.
Wenn Dein Sohn die Prüfung besteht, ist also schon vor März das Ausbildungsverhältnis beendet und der AG ist nicht verpflichtet, Deinen Sohn weiterhin zu beschäftigen. Es wird also höchste Zeit sich zu kümmern
Also ich würde deinem Sohn auf jeden Fall empfehlen jetzt schon zu gehen, denn im Fall dass er arbeitslos wird muss er etliche Nachweise und Formulare ausfüllen und das dauert.. Um so früher bekäme er dann Geld. Des weiteren würde er sicherlich Stellenangebote soweit verfügbar zugeschickt bekommen. Und wenn man sich zu spät meldet wenn man arbeitslos ist bekommt man Abzüge soweit ich weiß...
Er steht sogar in der Pflicht, sich ca. 4 Wochen vorher, arbeitssuchend zu melden. Versäumt er das, gibt es kein Geld, für den Fall, dass er arbeitslos wird.
Er kann sich auch selbst um eine neue Stelle kömmer und in die Bewerbung schreiben, dass er eine Stelle nach der Winterprüfung sucht. Das Ergebnis erfährt er am letzten Prüfungstag (bestanden / nicht bestanden) das Prüfungszeugnis bekommt es später, das wissen die Betriebe. Wenn er den Termin des letzten Prüfungstages schon ha, kann er den Termin in der Bewerbung nennen.
Wenn er weiß, das sein Vertrag mit einer Firma ausläuft und es noch keine Verlängerung/Übernahme/andere Firma konkret gibt (konkret = vertraglich), dann ist eine Meldung bei der Arbeitsagentur unbedingt erforderlich um Ansprüche zu sichern. Die Meldung muß frühestens 3 Monate vor Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgen.