Nach dem Mutterschaftsgeld automatischer Bezug von weiteren ALG 1?

2 Antworten

Nach der Geburt des Kindes hast du nur ALG I-Anspruch, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast und keine Arbeit annehmen kannst, erhältst du auch kein ALG I. 

Elterngeld erhältst du für ein Jahr mind. 300 €. Wenn du in den letzten 12 Monat auch Erwerbseinkommen hattest, ist es mehr. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass Elterngeld erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes anteilig zur Auszahlung kommt. 

Kindergeld gibts auf Antrag und wird auf das Elterngeld nicht angerechnet.

Du wirst  ab dem 1. Tag des Mutterschutzes vom Arbeitsamt automatisch abgemeldet. 

Der Anspruch ruht also nicht, sondern du bist schlicht und einfach nicht mehr dort gemeldet. Dadurch erwachsen dir aber keine Nachteile.

 Du bist weiterhin bei deiner KK versichert - beitragsfrei. Das Geld hat die selbe Höhe wie das ALG1 vor und nach der Geburt.

 Wenn du danach wieder Arbeit suchst und arbeiten kannst (Betreuung ist gesichert - das will das Amt wissen durch wem), dann MUSST du dich selber wieder arbeitslos dort melden. Automatisch geht das nicht. 

Falls es dein erstes Kind ist, wird dein ALG1 nach der Geburt etwas höher sein, als davor. 

Denke unbedingt an die Fristen der Arbeitslos-Meldung.

 Die gelten auch nach Schwangerschaft/Erziehungszeit.