Nach blutabnahme auf einstichstelle Bluterguss, was kann man machen , kann man Schmerzensgeld bekommen?
9 Antworten
Hallo.
'Das immer möglich, geht von selbst wieder Weg.
Da du mit dem Stich einverstanden warst wird es kein Schmerzensgeld geben.
Recht herzlichen Dank für die Bewertung
Wir sind nicht in Amerika wo für die absurdesten Sachen Schmerzengeld gezahlt wird.
Das ist eine ganz normale Nebenwirkung, die auch bei geschultem Personal passieren kann.
Verklagen kannst du da keinen, höchstens ab jetzt jegliche Blutabnahme verweigern, warum auch immer sie war.
Cool. Freu mich schon auf die Reaktion sollte er mal zur Polizei sagen "Nö, Blutabnahme mach ich nicht. Da hatte ich mal einen bösen blauen Fleck"
Nein.
Ein Bluterguss ist da vollkommen normal!
Dann freu dich, dass es bisher ohne geklappt hat.
Ja, bitte sofort verklagen!
Tatsächlich kann das immer passieren.. und tatsächlich gibt es auch Leute, die es IMMER hinkriegen (vielen Dank an Frau Stirnweiss, MS Schwester, 4 von 4x Treffer³).. aber einklagbar ist da nichts.
Also.. spar Dir den Versuch.
Hatte ich noch nie nach blutabnahme