Nach Auszug, nur noch kalt Miete zahlen?

17 Antworten

Die Warmmiete muß weiterhin bezahlt werden. Allerdings bekommt man dann nach der Nebenkostenabrechnung Geld zurück.

Hier muß man sich mit dem Vermieter absprechen. Einige Nebenkosten können nämlich entfallen. Der Vermieter kann z.B. die Müllentsorgung sofort abbestellen. Alle pro Kopf Kosten können auch entsprechend anders abgerechnet werden. Wer nicht da ist, braucht kein licht im treppenhaus oder Wasser (keine Zähler in den Wohnungen vorhanden).

Zentralheizung wird aber normal weiter berechnet denn die Nachbarn der Wohnung verlieren ja Energie an diese Wohnung. Nur die Wärmemengenzähler an den Heizkörpern zählen weniger, man bekommt dann zuviel gezahltes Geld zurück.

Hallo Kessrien85,

solange Dein Mietvertrag läuft, musst Du auch den vollen Mietzins zzgl. der vereinbarten Neben- und Verbrauchskosten (= Warmmiete) zahlen.

Allerdings kannst Du ja durch den extram minimierten Verbrauch mit einer Rückzahlung rechnen. Das kann aber dauern. Dazu hat der Vermeiter bis zu 6 Monate nach Ablauf des regulären Abrechnungszeitraum Zeit.

Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de

Ja, Du musst zwingend weiterhin die Warmmiete zahlen, denn a) ist dies so im Vertrag vereinbart, den Du zu erfüllen hast und b) entstehen ja auch weiterhin Kosten, nämlich alle verbrauchsunabhängigen Kosten wie Grundsteuer, Reinigung, Versicherungen etc. Ein etwaiger Minderverbrauch wird dann in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen...

Sehr gut, DH .

Grundsätzlich ist diese Antwort richtig.

Du musst die Warmmiete zahlen, solange wie dein Mietvertrag läuft. In den Nebenkosten sind Betriebskosten enthalten, die auch anfallen, wenn du dich nicht mehr in der Wohnung aufhälst (z.B. Müllgebühren oder Gebäudeversicherung).

Dein Nichtverbrauch an Wasser und Heizung wird sich in der Abrechnung der Betriebskosten bemerkbar machen (mal Ablesegeräte vorausgesetzt). Diese Abrechnung macht der Vermieter jährlich. Je nach Abrechnungszeitraum (in der Regel der 01.01 - 31.12 eines Jahres) und den 12 Monaten, die der Vermieter für die Abrechnung Zeit hat, kann diese also ggf. erst Ende des Jahres 2012 bei euch eingehen. Kontrolliert dann die Abrechnung, für euch ist der Nutzungszeitraum (01.01. - 31.05.11) in diesem Abrechnungszeitraum dann auch nur anteilig aufzunehmen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine vorzeitige oder Teilabrechnung wegen eures Auszuges vorzunehmen.

ihr müsst die volle miete bezahlen, denn auch wenn du kein Strom und Wasser mehr verbrauchst, muss trotzdem geheizt werden, damit es nicht anfängt zu schimmeln!! Außerdem kann der Vermieter auch nichts dafür, das du nicht pünktlich gekündigt hast!!