Nach Austritt aus Vorbereitungsdienst erfolgte Nachversicherung in der Rentenversicherung, nun Wiedereintritt in einen Vorbereitungsdienst, muss ich etwas tun?

1 Antwort

Du bist nachversichert worden, d.h diese Zeit zählt nicht für Pensionsansprüche.

Für diese Zeit gibt es Pflichtbeitragszeiten in der gesetzl. RV. Wenn du dort 60 Monate Beitragszeiten hast, bekommst du mit 67 eine Minirente.

Wenn du keine 60 Monate hast, bekommst du nichts für diese Zeit

Danke für die Antwort,

d.h. es wäre "schlauer" gewesen, beim Austritt anzunehmen, dass man wieder als Beamter arbeiten wird um die Nachversicherung hinauszuzögern? Hätte der dann absolvierte Vorbereitungsdienst eine Auswirkung auf die Pension gehabt?

Nach Ablauf der zwei Jahre wäre dann die Nachversicherung sowieso erfolgt?

@hammerhai7

Ein nicht nachversicherter Vorbereitungsdienst hätte voll zur Pension gezählt. Aber jetzt ist es zu spät