Nach Austritt aus Vorbereitungsdienst erfolgte Nachversicherung in der Rentenversicherung, nun Wiedereintritt in einen Vorbereitungsdienst, muss ich etwas tun?
Hallo, folgende "Baustellen" gab es in meinem Lebenslauf. Ich war für zwei Jahre im Vorbereitungsdienst einer Bundesverwaltung, also Anwärter beim Zoll. Schied jedoch aus diesem vorzeitig aus und wurde anschließend für diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. "Damals" wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst innerhalb der nächsten zwei Jahre geplant sei. Dies verneinte ich, denn es war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar.
Nun innerhalb von zwei Jahren(19 Monate später) habe ich erneut einen Vorbereitungsdienst(Beamter auf Widerruf) begonnen, ebenfalls beim Bund, jedoch eine andere Behörde.
Was passiert nun mit dieser Nachversicherung? Ist der nicht vollendete Vorbereitungsdienst anrechenbar auf meine mögliche spätere Pension? Wird der nachversicherte Zeitraum aus meiner Rentenanwartschaft gestrichen? Muss ich mich in irgendeiner Form tätig werden, also Anträge stellen? Der aktuellen oder der ehemaligen Personalabteilung Bescheid geben?
Danke für die Hilfe!
1 Antwort
Du bist nachversichert worden, d.h diese Zeit zählt nicht für Pensionsansprüche.
Für diese Zeit gibt es Pflichtbeitragszeiten in der gesetzl. RV. Wenn du dort 60 Monate Beitragszeiten hast, bekommst du mit 67 eine Minirente.
Wenn du keine 60 Monate hast, bekommst du nichts für diese Zeit
Ein nicht nachversicherter Vorbereitungsdienst hätte voll zur Pension gezählt. Aber jetzt ist es zu spät
Danke für die Antwort,
d.h. es wäre "schlauer" gewesen, beim Austritt anzunehmen, dass man wieder als Beamter arbeiten wird um die Nachversicherung hinauszuzögern? Hätte der dann absolvierte Vorbereitungsdienst eine Auswirkung auf die Pension gehabt?
Nach Ablauf der zwei Jahre wäre dann die Nachversicherung sowieso erfolgt?