Nach Adoption sofort erbberechtigt?
Meine Freundin soll das Haus ihres Vaters noch zu Lebzeiten vererbt bekommen. Nun will sich ihr Stiefbruder noch schnell vom Vater adoptieren lassen damit auch er erbberechtigt ist. Er möchte so schnell wie möglich in das Haus des Vaters einziehen und meine Freundin mit 100 000 Euro abspeisen obwohl Keiner weiß, wieviel das Haus überhaupt wert ist. Meine Frage ist: Geht das eigentlich so auf die Schnelle mit der Adoption oder gibt es da Fristen um beerbt zu werden? Und muß das Haus nicht erst geschätzt werden damit man überhaupt einen gerechten Wert hat und wer muß den Gutachter, der das Haus schätzt , bezahlen ? Vielen Dank schonmal im Vorraus, ich hoffe, ich find Rat.
6 Antworten
sie kann nicht zu Lebzeiten erben. Aber er kann ihr das Haus schenken, ggf. verbunden mit Klauseln über Wohnrecht seinerseits oder ähnlichem.
Zu Lebzeiten des Erblassers kann nichts vererbt werden.
Der Eigentümer kann zu Lebzeiten verschenken was und wem er will. Vererbt wird nach dem Tode. Eine Erwachsenenadoption muss vom "Vererbenden" ausgehen und seine Erbberechtigten müssen hierüber informiert werden. Ein Mitspracherecht gibt es nicht.
Ab der Adoption ist die Person erbberechtigt.
Ihr bringt etwas durcheinander.
Erben und Schenken sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Zu Lebzeiten wird nichts vererbt. Allerdings kann das Eigentum übertragen werden.