Nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen?

8 Antworten

Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, sind die gegenseiteigen Pflichten und Nebenpflichten erloschen.

Und die Lohnbuchhaltung muss das nicht im Kopf haben, wann Verträge auslaufen. Der Verantwortliche bekommt rechtzeitig eine Erinnerung aus dem System.

Ja und Ja, du hast in beiden Fällen Recht.

Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Das ist so auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegt.

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt ,so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht.

Natürlich wissen die, welcher Vertrag wann ausläuft. Wenn der Vertrag ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, kommst du am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit, fertig. Die gegenseitigen Pflichten sind damit nämlich beendet.

Dafür gibts doch die Befristung. Am Tag nach Vertragsablauf brauchst du nicht mehr zu kommen. Wenn du da aber bleiben willst, im Vertrag auch nicht steht, daß er nicht verlängert wird, kannst du es einfach versuchen und weiterarbeiten. Wenn dich keiner aufhält, wandelt sich dein Vertrag entweder automatisch in einen unbefristeten Vertrag um oder die bieten dir einen weiteren befristeten an.