Nach Abbruch des Studiums, neue Ausbildung noch "Erstausblidung"?

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Hi,

Ja es ist nach wie vor deine Erstausbildung. Du hast dein Studium ja nie abgeschlossen. Aber warum bist du selbst versichert? Während deiner Ausbildung/ Studium bleibst du i.d.R über die Eltern versichert. Klär das mal ab bevor du alles doppelt zahlst obwohl du nicht müsstest.

Lg Susan

Hey :) Danke für Deine Antwort. Hat mir sehr geholfen! Wenn ich die Umstände jetzt näher erläutern müsste, müsste ich ziemlich weit ausholen. :D Ich denke das ist alles richtig wie es ist, aber da ich hier jetzt schon zweimal drauf aufmerksam gemacht wurde, werde ich das auf jeden Fall mal noch abklären! Danke nochmals LG

Nun würde ich gerne wissen, ob es sich bei dieser Ausbildung, dann noch um eine "Erstausbildung" handelt oder dann schon eine Zweitlehre ist.

Hey Master669,

was den Kindergeldanspruch für dich betrifft, dann zählt das abgebrochene Studium nicht als eine Erstausbildung bzw. Erststudium, da noch kein Abschluß vorhanden! Also haben deine Eltern Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr während deiner Ausbildung.

Meine (Haftpflicht-) Versicherung will ein "Profilupdate" und da kommt es halt drauf an, um was es sich in meinem Fall handelt;

Bei dem Privathaftpflichtversicherungsschutz über deine Eltern ist das entscheidende Kriterium, ob du zwischendurch eine auf Dauer angelegte Beschäftigung ausgeübt hast. Da dies ja nicht der Fall ist, hast du auch weiterhin kostenlosen PHV-Schutz über deine Eltern bis zum Ausbildungsende!

Dann mal viel Spaß bei der neuen Ausbildung als Tierarzthelferin wünscht dir siola!

Vielen lieben Dank für deine nette und ausführliche Antwort! :)

Erstausbildung würde heißen, dass du ein Studium/ eine Ausbildung abgeschlossen hast.

Danke für die Antwort! Da ich ja das Studium nicht abgeschlossen habe, heist das, dass die folgende Ausbildung immernoch eine Erstausbildung ist? (auch wenn ich von einem Studium zu einer Ausbildung "gewechselt" habe? )

@siola55

Danke !

Wie? PH? Während einer Ausbildung doch kostenfrei über die Eltern und während der Ausbildungspause ggf. nach Rücksprache mit der Versicherung und gut ist. Viel Glück und ein erster Abschluß muß her, dann kommt eine eigene PH.

Das ist bei mir nämlich etwas anders, ich habe eine eigene Wohnung und bin in allem selbst versichert, habe deshalb auch eine eigene Haftpflichtversicherung. Ich werde einfach Montag mal bei der Versicherung nachfragen aber danke trotzdem für deine schnelle Antwort :)

@Master669

Aber doppelt absichern in der PH geht doch gar nicht. Was läuft denn da unrund?

@schleudermaxe

Ich bin ja nicht doppelt versichert, wenn ich einfach nicht mehr über meine Eltern versichert bin und ich bin mir auch relativ sicher, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Ich werde das aber gleich Montag abklären lassen! Und ich danke aber trotzdem schon mal im Voraus, falls ihr mich doch mit euren Meinungen vor einer "Abzocke" gerettet haben solltet ;)

@Master669

Hey Master669,

du bist sehr wohl über deine Eltern noch in der PHV kostenlos mitversichert - deine Eltern sollen doch mal in den AHB (Allg. Haftpflichtversicherungs-Bedingungen) unter dem Punkt Mitversicherte Personen nachlesen!

Was du evtl. benötigst, ist eine eigene Hausratversicherung - jedoch gibt es hier auch Unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften und da hilft nur eines: nachlesen in den Bedingungen unter Punkt Mitversichte Sachen oder Personen!

PS: Wo sind denn deine Eltern bzw. bei welcher Gesellschaft bist du denn versichert?

Gruß siola

@siola55

Bei der Hausrat zur Info in Ausbildung gilt hier: Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung

Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der § 7.1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.

Nachzulesen auf Seite 14 unter Punkt 7.2:

www.degenia.de/wp-content/uploads/2013/07/conditions_vhv.pdf

@siola55

Wir sind bei der Aachen Münchener versichert und wie gesagt (Bezug auf "eigener Hausstand gegründet") ich bin zuhause ausgezogen, oder ab wann gründet man seinen eigenen Hausstand? Sorry, so genau kenne ich mich mit der Behördensprache nicht aus

@Master669

Hallo guten Morgen Master669,

hab' mich nochmals schlau gemacht wg. "eigener Hausstand" in div. Urteilen:

Keinen eigenen Hausstand* haben junge, ledige Arbeitnehmer, die - vor allem während oder nach ihrer Ausbildung - im Haus oder in der Wohnung ihrer Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen und in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind, auch wenn sie sich an den Kosten beteiligen (BFH-Urteil vom 5.7.2007, VI R 44 - 45/06, BFH/NV 2007 S. 1878). Erforderlich für den eigenen Hausstand ist zudem, dass in Ihrer Wohnung ein Haushalt geführt wird, den Sie persönlich und finanziell wesentlich (mit)bestimmen. Bestreiten Sie Ihre Haushaltsführung aus eigenen Mitteln, kann sogar Ihre kostenlos überlassene Wohnung im Haus Ihrer Eltern als Ihr eigener Hausstand anerkannt werden (BFH-Urteil vom 14.6.2007, VI R 60/05, BStBl. 2007 II S. 890). Ob überhaupt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts erforderlich ist, ist Gegenstand einer Revision beim BFH (Az. VI R 26/09). Ein eigener Hausstand ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die mütterliche Küche mitbenutzt wird (BFH-Urteil vom 30.7.2009, VI R 13/08, BFH/NV 2009 S. 1986) oder die Räume über keine eigene Küche verfügen, sondern nur mit Mikrowelle und Kühlschrank ausgestattet sind (BFH-Urteil vom 28.10.2009, VIII R 13/09, BFH/NV 2010 S. 411).*

Als zweite Voraussetzung neben dem eigenen Hausstand muss die Hauptwohnung der Lebensmittelpunkt sein. Nicht entscheidend ist, wo Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (BFH-Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07, DStR 2009 S. 31).

PS: Um endgültig Klarheit hierüber zu bekommen , ob du jetzt während deiner Ausbildung evtl. in der PHV sowie in der Hausratversicherung bei den Eltern noch mitversichert bist, hier mein Tipp: Der Versicherer deiner Eltern soll der Mutter schriftlich mitteilen, ab wann ein eigener Hausstand vorliegt und du evtl. noch bei deinen Eltern mitversichert sein kannst.

Falls du noch mitversichert sein kannst, reklamiere dies unter Bezugnahme der Antwort von den Eltern bei deinem Vertreter und verlange wg. Falschberatung die Beiträge hierfür per Vertragsbeginn zurück.

Das Ergebnis würde mich auch brennend interessieren; viel Erfolg dabei wünscht dir siola55!

@siola55

Wirklich vielen vielen Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast!!! Ist mir ja beinahe unangenehm, dass du so viel Zeit dafür aufgeopfert hast :) Ich werde vom Ergebnis berichten!