nach 6 monaten in der arbeit - das 2.mal krank - kann man gekündigt werden?

9 Antworten

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Zweimal krank in 6 Monaten ist bei einem vernünftigen ArbG ganz sicher kein Kündigungsgrund.

Das stimmt schon, aber ich denke es kommt auch auf die Länge der Erkrankung an.

Und manchmal auch wie die Zukunftsprognose ist!

@johnnymcmuff

Sicher, wenn man davon ausgeht, dass jede einzelne Erkrankung jeweils 2 Monate angedauert hat, wirds schon eng. Die Hürden für eine Krankheitsbedingte Kündigung liegen aber durchaus hoch. Noch....

Die allerwichtigste Frage ist hier: Besteht Kuendigungsschutz oder besteht keiner?

Kein Kuendigungsschutz besteht in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhaeltnisses (die scheinen bei dir rum zu sein) und in Betrieben, die regelmaessig nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigen (Teilzeitler zaehlen anteilig).

Wenn kein Kuendigungsschutz besteht, ist eine Kuendigung sehr einfach (muss nicht begruendet werden) und auch jederzeit moeglich. Besteht hingegen Kuendigungsschutz, wird's gleich sehr viel schwieriger. Zweimaliges Kranksein in etwas ueber 6 Monaten duerfte jedenfalls fuer eine krankheitsbedingte Kuendigung noch lange nicht ausreichen.

KANN schon, aber wenn du außerhalb der Probezeit bist, ist es nicht so einfach für deinen Chef. Möglich ist das zwar auch, aber wenn das erst zum 2.Mal ist, kann man sagen, daß es zumindestens sehr unwahrscheinlich wäre.....

Das stimmt so nicht, weil die Probezeit nichts mit der Wartezeit nach dem KSchG zu tun hat, nur weil sie zufällig meistens auch 6 Monate beträgt. Innerhalb der ersten 6 Monate genießt der neue ArbN grds. keinen Kündigungsschutz. Auch dann nicht, wenn gar keine Probezeit vereinbart worden ist.

@ralosaviv

Quatsch..... Seit wann muß die Probezeit 6 Monate betragen? Sogar nach 4 Wochen kann der Arbeitgeber schon bös auf die Schnauze fallen!

Ist deine Probezeit denn schon vorbei? Falls ja, darf er dich nicht kündigen. Soweit ich weiss, darf er eh erst kündigen, wenn er dir bereits eine Abmahnung geschickt hat.Aber da fällt mir ein - seit wann ist es ein Kündigungsgrunde, wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommt.

Kann ja sein, dass du voll die Seuche hast, und du, wenn du arbeiten gehst, alle Mitarbeiter samt Chef damit ansteckst und ihr dann alle deswegen drauf geht.

Scherz bei Seite. Wenn du ein Attest vom Arzt hast, kann Dir nichts passieren. Und, wie gesagt: Zuerst muss er dich abmahnen, bevor er dir kündigt.

NOCHMAL: Die Probezeit hat nichts mit dem Kündigungsschutz zu tun!!!

Und was soll hier bitte abgemahnt werden? Der ganze Vortrag ist leider totaler Unsinn.

Heutzutage gibt es nicht mehr so einen Kündigungsschutz wie noch vor vielen Jahren.

Krankheitsbedingte Kündigungen gibt es mittlerweile häufig.

Wegen zu häufigem krank sein, kann man gekündigt werden.

Hier mal ein Link zu krankheitsbedingten Kündigungen mit vielen Fragen und Antworten, das müsste Ihnen weiterhelfen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

MfG

johnnyncmuff