Nach 5 Monaten Mängel an Eheringen/ Schmuck. Vorgehen Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung

4 Antworten

Abend :)

Du hast recht, ihr habt noch Rechte aus der Sachmängelhaftung nach § 437 BGB; insbesondere greift für euch die Beweislastumkehr nach § 476 BGB.

  1. Nach § 439 I könnt ihr zwischen Nachlieferung und Nachbesserung wählen. In Grenzen, die sehr zugunsten des Käufers liegen, kann der Verkäufer stattdessen die jeweils andere Art der Nacherfüllung nutzen. Wenn die Reparatur nur 25 Euro kosten soll, frage ich mich auch tatsächlich, wie die Reparatur erfolgt - aber das nur am Rande. Um den Kaufpreis zurückzuerhalten, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nötig; um dies wirksam tun zu können, sind Fristregelungen nach § 323 zu beachten (allgemein darunter bekannt, dass der Verkäufer zweimal nacherfüllen darf [die korrekten Regeln sind jetzt unwichtig]).
  2. Siehe 1. ;)
  3. Die Frage ist grundsätzlich streitig. Die Argumente stehen aber gut, wenn entweder eine Ersatzlieferung erfolgt ist oder nach einer Reparatur sich der gleiche Mangel wieder zeigt oder es sich um Folgen einer mangelhaften Reparatur handelt. Nicht zuletzt dürfte ein Beweis an dieser Stelle nicht mehr schwerfallen.

Freue mich über Nachfragen und will stets wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

Und nur kein Mitleid mit dem Juwelier, der bleibt nicht auf den Kosten sitzen. Es kommt aber wohl vor, dass Händler einfach nur keinen Bock auf Papierkram haben.

Zunächst danke für die schnelle Reaktion.

Bei 800€ für beide Ringe, geht man ja nicht von schlechtem Material aus. Bei Online-Juwelieren z.B. steht, dass 333 Gold verwendet werden kann, man aber extra auf eine festere Zusammensetzung bei Eheringen achtet, da sie ja länger als eine Blitzhochzeit und -scheidung halten sollen.

Jetzt geht man schon zu dem „Juwelier seines Vertrauens“ und hat trotzdem Pech. Dieser erwähnte beim Kauf auch nur, dass es generell bei Ringen aus Gelbgold vorkommt, dass matte Stellen irgendwann eher glänzend werden und glänzende Stellen eher stumpf. Man sieht also irgendwann nicht mehr was matt und was glänzend war, weil es sich anpasst. Es war nie die Rede davon, dass man den Ringfinger in Watte packen muss und am besten niemals schwitzt. Und wie bereits oben erwähnt trägt meine Mutter viele Ringe und bei keinem ab es bisher Probleme.

Da der Juwelier gleich um die Ecke ist, hat meine Mutter bisher alles mündlich vor Ort erledigt. Sollten wir ab jetzt lieber alles schriftlich bzgl. der Sachmängelhaftung festhalten?

LG Hola

@HoladieZweite

800 Euro ist ein sehr ordentlicher Preis, für den ich wirklich alles andere erwarten würde als das, was die anderen Antworter hier beschrieben haben!

Ich würde vor allem darauf achten, dass auch der männliche Ring noch schnell zur Sprache kommt.

Letztlich kommt es nur darauf an, zu welchem Zeitpunkt sich ein Mangel zeigt. Solange über diesen Zeitpunkt kein Streit besteht, dürfte nicht mehr viel dagegen sprechen, weiter mündlich zu verfahren. Zeigt sich der Juwelier bei der nächsten Begegnung aber nicht einsichtig, würde ich doch einmal schriftlich auffordern, mit knapper Frist (immerhin ist der Ring nun schon drei Wochen lang unterwegs..).

Könnt dann ja mit dem (möglichst überzeugenden) Schriftstück noch einmal persönlich vorbeigehen, wedeln, lesen lassen - ggf lenkt er dann noch sofort ein)

Weigert er sich also weiterhin, auch nach der schriftlichen Aufforderung, tretet ihr vom Kaufvertrag zurück oder mindert den Kaufpreis - was euch lieber ist (wenn ihr Geld wollt: Rücktritt; wenn ihr reparieren wollt: Minderung, anschließend Reparatur anderswo).

Eine gewisse persönliche Dokumentation ist natürlich sinnvoll - Fotos des noch vorhandenen mangelhaften Rings, Einlieferungsschein beim Juwelier, fristrelevante Daten, Zeugen, ...

Da der Juwelier eigentlich keine Kosten fürchten muss, sollte er eigentlich nachgeben, wenn ihr überzeugt auftretet - eher ist noch denkbar, dass er auf Reparatur besteht (auch fraglich). Ihr könnt euch entweder dagegen wehren mit wiederum dem Ziel des Rücktritts. Oder ihr nehmt die Reparatur erst mal hin. Die anschließende Gewährleistungszeit von zwei Jahren dürfte für genügend Sicherheit sorgen. Die Beweislast ist angesichts der Vorgeschichte wohl unproblematisch.

333-er Gold ist ja nicht gerade hochwertig, neue Eheringe würden wahrscheinlich auch wieder schnell unansehnlich werden. Trotzdem können deine Eltern auf Erstattung des Kaufpreises pochen, viele Händler lassen sich, aus Kulanz, darauf ein. Gerade wenn es beide Ringe betrifft.

Neben den bereits hier eingestellten Antworten ist allerdings zu prüfen, um was für eine 333er Legierung es sich hier handelt - denn je nach Färbung enthält 333er Gold eben einen beträchtlichen Anteil an ggfs. weichen Metallen. 333er Rotgold zum Beispiel hat einen hohen Kupferanteil (daher die Rottönung) und ist generell ausgesprochen empfindlich gegenüber physikalischer Belastung. Kratzer und Abnutzungsspuren sind hier leider metalltypisch, ggfs. bereits nach kurzer Zeit. 333er Weißgold hingegen enthält Nickel respektive Palladium. In beiden Fällen kann man die Oberfläche durch die Aufbringung von Rhodium etwas härten, aber das muss extra geordert werden. Korrosionsschäden allerdings können nur dann auftreten, wenn entweder die genutzte Legierung nicht besonders rein ist, oder aber (je nach Gestaltung) der Ring unterschiedliche Metalle kombiniert. Sollten Hersteller und Juwelier eine kostenlose Nachbesserung ablehnen, würde ich empfehlen, den Ring zurückzufordern und einem anderen Juweilier zur Begutachtung zu übergeben (das dürfte etwas kosten, kann aber entscheidende Hinweise für das weitere Vorgehen liefern).

Immerhin hat der Juwelier ja bereits eingeräumt, dass das so nicht sein darf; dürfte also hoffentlich nicht zu Problemen führen.

Schmuck mit "333/ooo " gestempelt ist kein Goldschmuck.

333 bedeutet, es handelt sich um ein sehr minderwertiges goldhaltiges Metall

333/ooo Gold: Gold 333, Silber 140, Kupfer 460, Zink 67 Teile. Farbe helles blassgelb, die Härte 165. Der Abrieb ist sehr hoch, d.h. Ösen und Kettenverbindungen verschleißen sehr schnell. Dieses Schmuckgold besitzt keine Goldeigenschaften und ist dadurch sehr angreifbar, d.h. das Material kann durch Tragen auf dem Körper porös und brüchig werden. Als Schutz und optischen Gründen wird dieses Schmuckgold in der Regel vergoldet.

In Frankreich gibt es 333/ooo Legierungen nur in billigen Ramschgeschäften , in Fernost nur in Bazars. Der internationale Standard ist 18 Karat, d.h. 750 Teile von 1000 Anteilen reines Gold.

Deine Eltern sollen den Billigschmuck gegen hochwertige , beständige Ringe austauschen, denn schon schwitzen (Salz) der Haut reagiert unansehnlich bei der Ramschware. Reparaturen sind schwer möglich und sind nach einiger Zeit wieder fällig :(