Nach 5 Jahren möchte mein Vermieter nun Kaution von mir,auf die er damals verzichtet hat,ist da ok?

14 Antworten

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Wenn er darauf verzichtet hat, ist er nun an diese Aussage gebunden, da sie eine Änderung des Mietvertrages darstellt.
Problem ist jedoch, dass du es beweisen musst.
Kannst Du es nicht, wirst Du die Kaution wohl zahlen müssen.

Vielleicht hast du Zeugen, die damals dabei waren, als er den Verzicht erklärt hat?

Klingt so, als bräuchte jemand dringend Geld...

Ansonsten gilt (in CH): Auch mündliche Verträge sind bindend.

@Jebedaiha

In D sollte das auch so sein.

Durch schlüssiges Verhalten des Vermieters (über fünf Jahre !!) durfte der Mieter darauf vertrauen, dass seitens diesem Einverständnis über die Nichtzahlung besteht, vorausgesetzt, dass überhaupt mietvertraglich die Zahlung einer Kaution vereinbart war. Aus dieser Sicht ist eine aktuelle Forderung für mich nicht nachvollziehbar und verjährt.

Danke an alle,die geantwortet haben*schmunzel hab alles zusammengenommen und ein Gespräch mit dem Vermieter geführt,zum Einen war er ein wenig verdutzt das so eine alte Dame garnicht mal so dumm ist, zum Anderen hat er es dann doch bei der mündlichen Verabredung behalten,weil er sich keine Wortbrüchigkeit vorhalten lassen wollte. Nochmals Danke !

1.Der Vermieter kann eine Mietkaution nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Aber:

2.Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Mietkaution noch bis zum Eintritt der Abrechnungsreife verlangt werden, weil der sich vertragswidrig seiner Leistungspflicht entziehende Mieter nicht besser gestellt werden darf, als der Mieter, der seine Mietkaution vertragsmäßig erbracht hat.

Also bekommt er von Dir nur die Kaution wenn es in deinem Mietvertrag steht

http://www.internetratgeber-recht.de

Der Anspruch des Vermieters ist nach 3 Jahren verjährt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch bestand (also das Jahr des Einzuges des Mieters).

Auch in Deutschland sin mündlich Abreden bindend, wenn diese beweisbar sind!

Was steht im Mietvertrag?

Sollte dort eine Kaution Vertragsbestandteil sein ist es möglich das die Kaution nachgezahlt werden muss, vor dem Gericht wird es aber schwer für den Vermieter erklärbar sein warum erst jetzt die Kaution eingefordert wird!

Ein Duldung ( ohne Kaution) erlangt ebenfalls Rechtskraft!