Nach 24 Jahren abfindung?

7 Antworten

Es gibt kein grundsätzliches Recht auf eine Abfindung, nur weil ein Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Es gibt nicht zwangsläufig einen Kündigungsschutz. Das hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Wenn der Arbeitgeber fristgerecht mit einem anerkannten Grund (Rückgang der Auftragslage etc) kündigt, besteht kein grundsätzliches Recht auf eine Abfindung.

Verlangen kannst Du die natürlich. Einen Rechtsanspruch hast Du jedoch nocht. Einen Rechtsanspruch hättest Du in deinem Fall nur wenn sie ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist, sie im Tarifvertrag festgehalten ist oder ein Sozialplan existiert in dem die Abfindung aufgeführt ist. Im Normalfall hast Du aber erstmal keinen! Anspruch auf eine Abfindung.

Ja, nach dem Arbeitsrecht sind auch Aushilfen und Minijobber Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Da Abfindungen aber generell individuell ausgehandelt werden müssen, würde ich mir einen Anwalt suchen. Wenn es gut läuft, kannst du bei 24 Jahren ein ganzes Jahresgehalt (24 x 1/2 Monatslohn) bekommen. Da lohnt sich der Gang zum Anwalt schon.

Du kann überhaupt keine Abfindung verlangen, wenn dies nicht schriftlich/vertraglich vereinbart wurde und bei einem Minijob schon gar nicht.

Naja, verlangen kann er sogar dass ihm der Arbeitgeber den Bauch streichelt bevor er die Firma verlässt :)