Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und krank-Keine Kündigung?

4 Antworten

Für den Arbeitgeber ist ein Mitarbeiter im dauerhaften Krankenstand lediglich eine "Karteileiche". Der kostet nichts und bei entsprechender Planung muss nicht mal ein Arbeitsplatz vorgehalten werden.

Kündigt er Dir jedoch, muss er mit einem Prozess vorm Arbeitsgericht rechnen. Das kostet Geld. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es also durchaus ok, nicht zu kündigen. Wenn er Dir damit einen eventuellen Plan vergeigt, eine Abfindung zu bekommen... dass mus den AG nicht interessieren.

Warum sollte er Dir also kündigen?

Naja grundsätzlich kann der Arbeitgeber dich während einer Krankheit nicht kündigen außer es gib dafür bestimmte wichtige Gründe. Diese Gründe müssen aber erheblich sein. Zum Beispiel die Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des AG wegen erheblicher Fehlzeiten.

Wenn du in dem Beruf nicht mehr arbeiten kannst dann sprich mit deiner Krankenkasse. Evtl kann eine Umschulung finanziert werden. Ansonsten evtl. einen Aufhebungsvertrag? Wegen Abfindung muss man dann aber mit dem AG reden.

Bedenke halt dass du dann aufjedenfall eine Sperrzeit bei der Agentur haben wirst

grundsätzlich kann der Arbeitgeber dich während einer Krankheit nicht kündigen

Wie kommst Du darauf, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht während einer Erkrankung kündigen könne?!? Das war nur nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR nicht erlaubt.

Es ist allerdings richtig, dass es für ihn nicht so einfach ist, einem Arbeitnehmer wegen der Erkrankung zu kündigen.

Das war vllt ein bisschen falsch formuliert. Aber ich wollte ja nur auf die Frage eingehen. Können tut er dass schon, nur müsste er sich dann gerichtlich verantworten wenn es vor Gericht käme.

@liaprslzfr

Können tut er dass schon, nur müsste er sich dann gerichtlich verantworten wenn es vor Gericht käme.

Das hat dann aber nichts damit zu tun, dass er Arbeitgeber einem Arbeitnehmer während der Erkrankung kündigt.

Während einer Erkrankung kann und darf der Arbeitgeber genau so kündigen wie auch sonst! Entscheidend ist alleine der Kündigungsgrund!

Ich würde mich durchziehen lassen, wenn du nicht gekündigt wirst.

Ich verstehe nicht was du da für ein Problem hast ... ist doch toll, dass der Arbeitgeber nicht kündigt wenn jemand krankgeschrieben ist. Dann muss er ja schliesslich den Lohn bezahlen.

Lohn? Im Krankenstand? Wohl eher nicht. Nach sechs Wochen "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" übernimmt die Krankenkasse. Und diese stellt die Zahlung auch irgendwann ein.

@n3kn2dhr

Dann bekommst du "Sozialhilfe" ... da schützt dich dann die Tatsache, dass du angestellt bist, davor, dass die dich dann zum Arbeitsuchen schicken....