Nach 10 Jahre Miete Renovieren?

10 Antworten

Was hier zutrifft auf deinen Fall, kannst Du allein deinem Mietvertrag entnehmen. Hier nämlich ist die Frage Schönheitsreparaturen (malermäßige Instandhaltung) geregelt. Steht davon nichts in dem Vertrag, so regelt dies das Gesetz. Hiernach (§ 535 ff. BGB) ist die Instandhaltung, darunter auch die malermäßige, nämlich Angelegenheit (Rechtspflicht) des Vermieters. Für diese malermäßige Instandhaltung sind - egal von wem nun auszuführen - für gewöhnlich Turni, also die Zeitdauer erneuter Erledigung, festgelegt. Am kürzesten sind dabei regelmäßig die Fristen für Feuchträume, Wohnräume etwas längerfristig und der (oft vergessene) Kellerraum als immerhin Nebenraum der Wohnung mit den längsten Fristen. Es hat sich aber so eingespielt, daß der eigentliche Gradmesser der tatsächliche Abwohnzustand ist, um über den Bedarf zu entscheiden.

Hier wird man nicht schlau ob man renovieren muss oder nicht. Ich selber bin in meine Wohnung am 01.01.2003 eingezogen, meine Wohnung war saniert. Möchte jetzt zum 31.8.2012 wahrscheinlich ausziehen. Meine Wände habe ich innerhalb der letzten 3 Jahre alle gestrichen, allerdings farbig. Bei Einzug war alles in sterilem weiss. Muss ich jetzt wieder alles weiss machen?? Folgendes steht in meinem Mietvertrag: §11 - Schönheitsreparaturen: 1. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen..... wenn erforderlich mindestens jedoch in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht auszuführen: Küche Bad Dusche 3 Jahre, Wohn-Schlafräume Flur, Diele Toilette 5 Jahre, Nebenräume 7 Jahre. 2. Der Mieter ist auch verpflichtet bei Beendigung des Verhältnisses zu renovieren, wenn die Zeitfolgen überschritten sind. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung fachgerecht renoviert zu übergeben. 3. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden.

Muss ich jetzt zum Auszug alles wieder renovieren?

michaelmamba  06.05.2012, 11:38

Habe gerade gesehen, das ich in einem Beiblatt folgende Änderung habe.

Zu § 11 - Schönheitsreparaturen

In Abänderung von § 11, Pkt. 1 Schönheitsreparaturen wird folgende Vereinbarung getroffen:

Die Wohnung wird renoviert übernommen. Es gilt als vereinbart, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand (weiß) zu übergeben hat. Somit entfällt die Vereinbarung des Fristenplans (Pkt. 1, Abs. 2).

Jetzt habe ich innerhalb der letzten 5 Jahre alle Räume bereits einmal gestrichen, allerdings farbig.

Muss ich jetzt renovieren oder nicht, bei Auszug?

Hallo,

ob du renovieren musst steht im MV, du musst nur genau schauen wo, als Klausel im Formularvertrag mit sog. starren Fristen, ist es ungültig? In den AGB´s ist es auch ungültig, sollte es jedoch als Individualvereinbarung vereinbart sein, wirst du renovieren müssen. Dies ist vorerst einmal zu prüfen.

Das hängt von verschiedenen Sachen ab:

  • Was steht im Mietvertrag?

  • Sind die Klauseln im Mietvertrag wirksam?

  • Habe Sie bei Einzug renoviert?

Verschiedene Klauseln die unwirsam sind, bewirken,dass man gar nicht renovieren muss.

im mietevertrag steht eine klausel alle drei jahre tapeten wechsel und streichen

Damit hat sich renovieren erledigt,Es ist eine unwirksame Klausel.Sie sind ein Gewinner.

Grundsätzlich gilt, was im Mietvertrag steht. In den meisten Standard-Mietverträgen gibt es einen Passus über Schönheitsreparaturen, insofern musst du wahrscheinlich renovieren. Man muss aber ein bisschen aufpassen, einige dieser Klauseln sind nicht zulässig und damit unwirksam.