Mwst abziehen bei Privatkauf?

14 Antworten

In § 1 Absatz 1, Satz 1 der Preisangabenverordnung heißt es:
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig
in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von
Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von
Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der
Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

Es wäre ein Unding, wenn im Ladengeschäft die Preise (netto) also zuzüglich Umsatzsteuer angeboten würden, der angebotene Preis ist ein Endpreis!

Also dein Käufer geht davon aus, dass du ihm zum Endpreis angeboten hast und er bezahlt natürlich auch den Endpreis.

Also ist das Blödsinn mit den mwst abziehen?

@CK9000

Da ist nichts abzuziehen, du hast den Endpreis angeboten und wenn er eingewilligt hat, kam der Kaufvertrag zu diesem Preis zu stande.

@mrlilienweg

und wenn ich einen kaufvertrag ausfülle wie bei einem gebrauchtwagen? denn ich habe noch originalrechnung vom bootskauf (händler)

@CK9000

Dadurch ändert sich nichts. Der Preis ist der Endpreis.

Das ist bei Großhändlern üblich das Nettopreise ausgeschildert sind. Künstlerfachhandel Boesner z.b.

Wenn mich jemand fragt was meine Arbeit kostet nenne ich meinen Stundenlohn ohne MwSt.

Ich darf die auch nicht immer berechnen, als Subunternehmer im Baugewerbe darf ich die nicht berechnen

Als privater Verkäufer ist es dir nicht gestattet MwSt zu berechnen.  Bei gebrauchten Gütern aus Betriebsvermögen ist es etwas anderes,  da kann das verlaufende Unternehmen MwSt berechnen.

Bei einem privaten Verkauf ist das Blödsinn. Ihr handelt einen Kaufpreis aus und zu dem wird das Teil verkauft. Die Mehrwertsteuer spielt da keine Rolle.

Er will den Preis drücken. Kann er die Steuer absetzen, braucht er eine Rechnung mit ausgewiesener Steruer. Bei einem Privatverkauf eher unüblich.

Will den Preis drücken. Also ignorieren und fertig