Mutterschaftsgeld / Elterngeld während Elternzeit?
Mein Frau ist seit Mitte 2015 in Elternzeit. Die Elternzeit war von Mitte 2015 bis 01.01.2017. Jetzt ist sie seid Mitte 2016 erneut schwanger. Entbindung soll Mitte März 2017 sein.
Sie wäre also jetzt vom 01.01.2017 wieder in ihrem Arbeitsverhältnis mit 40h/Woche angestellt. Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes vom 22.12.2016 ist sie aber weiterhin zuhause. Die Mutterschutzfrist beginnt mit dem 01.02.2017 zu laufen.
Wie verhält es sich hier mit dem Mutterschaftsgeld /Elterngeld? Das Elterngeld aus der vorherigen Schwangerschaft wurde nur bis Mitte 2016 ausgezahlt und seitdem war sie dann ein halbes Jahr ohne Einkommen (abgesehen vom Kindergeld) in Elternzeit.
Beim Mutterschaftsgeld habe ich etwas von Mindesteinkommen von 390 Euro Netto gelesen...?
Wie berechnet sich das Elterngeld - Durchschnitt der 12 Monate vor Entbindungstermin? Was dann quasi gegen 0 geht, da sie Zuhause in verlängerter Elternzeit war?
3 Antworten
Elterngeld wird am Durchschnittgehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet, ja, beträgt aber immer mindestens 300€/Monat (kann man ja auch so beantragen, dass man es nicht berechnen lässt, sondern einfach direkt nur die 300€ beantragt).
Mutterschaftsgeld gibts, wenn man freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert ist und in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis steht.. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der letzten drei abgerechneten Monate, bzw. der letzten 13 Wochen und beträgt höchsten 13€/Kalendertag durch die Krankenkasse, den Rest bis zur vollständigen Höhe des Nettogehalts zahlt der Arbeitgeber.
Dann wird nur der eine Monat als Grundlage geommen, aber das kann man auch ganz fix mit einem Anruf bei der Krankenkasse abklären.
Hallo,
an Deiner Stelle würde ich einfach mal bei der zuständigen Elterngeldkasse anrufen - die werden Dir sicher genaue und verlässliche Angaben machen können.
Soweit ich weiß, werden bei einer Folge-Schwangerschaft innerhalb des ersten Jahres nach der Entbindung des ersten Kindes die Daten von vor der ersten Schwangerschaft zugrunde gelegt. Aber das ist nur "meine" Erinnerung, kann also falsch sein.
Alles Gute!
Wenn die Elternzeit zum 31.12.16 geendet ist, hätte sie das Beschäftigungsverbot erst ab 1.1.17 gebraucht. Seit dem müsste sie vom AG auch den Mutterschutzlohn bekommen - gemäß dem Vertrag, also für die 40h/Woche.
Das Geld - abzüglich der 13 Euro von der Krankenkasse - bekommt sie dann auch im Mutterschutz, ab 1.2.17.
Ein Mindesteinkommen beim Mutterschaftsgeld gibt es nicht.
Da die Mutterschutzfrist ab dem 01.02.2017 läuft, hat sie nur den Januar in dem sie Geld vom AG bekommt. November/Dezember 2016 war sie ja noch in Elternzeit und hat nichts bekommen...? Wie ist es dann hier?