Mutter verweigert kindergeld und unterhalt
hey servus
is schon bissl spät aber ich bzw meine freundin hat ein problem und zwar folgendes!!
meine freundin (19) hat stress mit ihrer mum! es ist mittlerweile schon soweit eskaliert das meine freundin jetzt zuhause auszieht und zu mir kommt
ihr wird nur noch gestattet bei ihrer mutter zu schlafen wenn sie arbeiten muss (meine freundin ist auszibildende im 3.lj als köchin) sie hat viel frei in der woche und schlafen muss sie nur meist am wochenende bei ihrer mutter!
die beiden bekriegen sich bis aufs blut...was der auslöser war ist jetzt erst mal egal und gehört hier nicht rein!!
meine frage ist jetzte (ich stelle sie im auftrag meiner besseren hälfte :-D ) darf die mutter weiterhin das kindergeld für meine freundin beziehen oder muss sie es ihr überweissen oder wie oder was darf meine freundin auf die kindergeldkasse gehen und einfach das konto umändern so das sie es direkt bekommt???
zweitens is sie ein scheidungskind und hat keinen kontakt zu ihrem vater es ist auch aus unterlagen nicht richtig nach zuvollziehen ob ihre mum unterhalt bezogen hat für sie wovon sie nie etwas gesehen hat......führerschein und auto musste sie selbst bezahlen und ihre mum hat nie ein konto für sie angelegt wo eben der eventuel bezahlte unterhalt drauf geht.....
falls wir rausbekommen das sie unterhalt bezogen hat darf meine freundin das von ihrer mum einfordern wenn sie nachweißen kann das so etwas gezahlt wurde bzw darf sie ihren erzeuger im nachhinein verklagen wenn seit mindestens 2001 kein unterhalt gezahlt wurde (bis dahin reichen die gerichtsakten zurück und 2001 wurde vom amtsgericht beschlossen das unterhalt gezahlt wurde)
fragt nicht wie oft sich deswegen gestritten wurde ich hab 3 stunden vor deen akten verbracht mit einer menge urteilen drine nur wegen unterhalt
noch ein paar worte zu der mutter diese frau weiss selber nicht bescheid wie es mit dem unterhaltsklagen und eventuelen zahlungen vonstaaten ging die blickt da nicht durch bzw sagt uns zumindest das se das nicht mehr weiß (falls jetzt fragen aufkommen sollten)
mittlerweile ist es soweit das meine freundin, wenn sie zu hause ist, beklaut wird! ihr wird essen und trinken weggenommen ihr wird s telefon weggenommen und auch das fernsehbild!!!
also ihr seht is schon bissl krass......für n paar antworten wäre ich echt dankbar
euer pu007 mit freundin
8 Antworten
oder was darf meine freundin auf die kindergeldkasse gehen und einfach das konto umändern so das sie es direkt bekommt
Deine Freundin kann einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.
zweitens is sie ein scheidungskind und hat keinen kontakt zu ihrem vater es ist auch aus unterlagen nicht richtig nach zuvollziehen ob ihre mum unterhalt bezogen hat für sie wovon sie nie etwas gesehen hat.
Der Unterhalt ist grundsätzlich an das volljährige Kind, bzw. auf ein von diesen Bestimmtes Konto , zu überweisen. Ob der Vater was an die Mutter überwiesen hat ist irrelevant, weil der Unterhaltsanspruch gegen den Vater davon nicht abhängt. Ein bestehender Titel kann gegen den Vater vollstreckt werden. Sprich der Vater muß ggf. "nochmal" auf das richtige Konto zahlen.
Im übrigen sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig. Sie wären zunächstmal zur Auskunft über ihr Einkommen aufzufordern Der Unterhaltsanspruch wäre dabei im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die Pflichtigen verteilt.
Der Bedarf beträgt in der Regel 670€. Das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung abzüglich Ausbildungsmehraufwand (mind 90€) sind bedarfsmindernd einzusetzen. Der Rest ist, von den Unterhaltspflichtigen zu zahlen, soweit diese leistungsfähig sind.
wie kommst du nur auf die absurde idee, daß ein vom vater bezahlter unterhalt auf einem konto für die tochter angelegt werden soll? die alimente sind für den lebensunterhalt des kindes gedacht und stehen - wie das kindergeld - immer der mutter zu.
wenn sie jetzt allerdings auszieht, sieht die sache wieder anders aus. sie kann - solange sie in ausbildung ist - das kindergeld von ihrer mutter einfordern. gleichzeitig muß der vater weniger unterhalt zahlen, da deine freundin eine ausbildungsvergütung bekommt und diese - meines wissens nach - zur hälfte angerechnet werden darf.
ich hab nur gesagt was sache ist hätte ja sein können das ihre mum das gemacht haben könnte hat se aber nicht ...und ich weiß aus bekannten kreisen das manche den unterhalt der kinder auf ein konto einzahlen was den kindern später wenn se erwachsen sind ausgezahlt wird das die das ne muss is klar sie hätte können aber hat nicht.....sie hat ihr auch nix groß bieten können n dach übern kopf mehr ni ....klamotten hat se immer von ihrer oma bekommen und so den anderen blabla was sonst so daheim anfällt dafür is ja das kige da aber davon wurde auch nix für si verwendet......ausreden kamen ond kommen imer noch das sie das für miete oder versicherung brauch/gebraucht hat
Das ist zwar nicht völlig falsch, gilt aber nur für minderjährige Kinder.
meine freundin (19)
Bei volljährigen Kindern ist der Unterhalt zwingend auf ein vom Kind bestimmtes Konto zu überweisen. Das Ausbildungsengelt wird nach abzug der Werbungskosten komplett auf den Anspruch angerechnet.
die alimente sind für den lebensunterhalt des kindes gedacht und stehen - wie das kindergeld - immer der mutter zu.
Das ist falsch!
Bei Kindesunterhalt handelt es sich um einen Anspruch des Kindes selbst. Ist das Kind volljährig, muss der Barunterhaltspflichtige den Unterhalt auf ein vom Kind bestimmtes Konto zahlen. Nur diese Zahlung wirkt schuldbefreiend.
Im Streitfall müsste der (in diesem Fall Vater) ggfls. den Unterhalt doppelt zahlen, wenn er entgegen der Bestimmung des Kindes gehandelt hätte und den Unterhalt auf das Konto der Mutter gezahlt hätte.
Deine Freundin sollte sich einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen. Keine Angst, denn sie bekommt entsprechend dem (geringen) Einkommen Beratungskostenhilfe. Also vorher zum Anwalt, meist haben die schon die entsprechenden Formulare, diese dann ausgefüllt mit Nachweisen beim Amtsgericht einreichen. Beim Anwalt sind dann nur einmalig ca. 10,- € zu bezahlen. Ausserdem besteht immer noch die Möglichkeit BAB zu beantragen. Viel Erfolg
Die Mutter hat das Recht auf das Geld, da sie die Mutter ist,
wenn sie nicht mehr bei ihrer mum wohnt nennt sich das auswärtige unterbringung und muss ihr weitergeleitet werden ist auch in irgend einem gesetz verankert weiß aber nicht mehr welches
Solange sie noch offiziell zu Hause wohnt, also dort gemeldet ist bekommt auch ihre Mutter das Kindergeld. Sie sollte vielleicht mal zum Jugendamt gehen und sich dort über weitere Vorgehensweisen infornmieren.
Quatsch. Wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt steht ihr das Kindergeld zu und nicht der Mutter.