Mutter verstorben was passiert mit der Wohnung?

10 Antworten

Mein Beileid!

Ihr wollt das Erbe ausschlagen? Gibt es dafür so gute und viele Gründe?

Wenn ihr das Erbe ausschlagt, fällt alles, was die Mutter hinterlassen hat, an den Staat. Das bedeutet, dass ihr theoretisch die gesamte Wohnungseinrichtung mit allen Geräten raus rücken müßt, wenn jemand danach fragt. Allerdings müßte erst bewiesen werden, dass die Geräte tatsächlich der Mutter gehörten und außerdem will sie vermutlich sowieso keiner.

Aber wie sieht es aus mit evtl. Wertgegenständen, wie z. B. Schmuck? Ist da noch was da? Mit verstecktem Bargeld dürfte es eher schlecht aussehen.

Die Wohnung dürft ihr erst mal behalten, auch wenn ihr das Erbe ausschlagt, weil ihr die Kinder seid, wenn auch schon volljährig.

Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht außer der Stromrechnung auch schon die Miete rückständig ist. Falls ein Mietrückstand besteht, z. B. für den Januar und ihr bezahlt den Februar nicht, seid ihr draussen, denn das kann ich mir gut vorstellen, dass Euch der Vermieter bei dem wahnsinns günstigen Mietpreis leiber heute als morgen raus haben will.

Wenn das Amt die Miete bezahlt, wird sie sich auch um den Strom kümmern. Der Versorger darf diesen nicht abstellen, wenn die Schuldnerin nicht mehr lebt. Sprecht dringend mit dem Versorger.

Alles Gute! Zu dritt schafft ihr das. Haltet gut zusammen.

Sprecht mit dem Vemieter, ob ihr eine WG draus machen könnt :-).

Der Vermieter wird nichts dagegen haben, da er euch bereits kennt, weil Leerstand und neuen Mieter finden ist für ihn wesentlich ärgerlicher.

Nein der ist mehr als froh wenn wir raus sind eine 5 Zimmer Wohnung auf 120m2 und 504€ warm im Zentrum neukölln IT sehr schwer zu finden ^^

Der Mietvertrag würde mich euch Haushaltsangehörigen fortgesetzt, wenn ihr dass dem VM erklärt, § 563 I BGB.

Allerdings dürfte der VM "innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein
wichtiger Grund vorliegt."

Kündigt er einem, dann allen; mit den verbleibenden darf er keinen MV fortführen oder einen neuen abschließen.

Ein wichtiger Grund wäre, dass er persönlich mit euch nicht auskommt, dass das Mietergefüge oder der Mieterfrieden mit euch allein im Haus gefährdet ist, ihr eure vertraglichen Pflichten nicht unerheblich schuldhaft verletzt habt (Ruhestörung, mangelde Treppenhausreinigung, fehlenden Rücksichtnahme, ...) oder er Eigenbedarf geltend macht.

G imager761


Schau mal hier, da hatte jemand schon mal eine ähnliche Frage:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbe-ausschlagen-Darf-ich-die-Wohnung-raeumen--f113750.html

oder hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbe-ausgeschlagen,-Wohnungsaufloesung,-eigene-und-brauchbare-Gegenstaende-mitnehmen--f53187.html

Wenn niemand das Erbe antritt, kann auch erst mal niemand das Mietverhältnis beenden. Mit den Möbeln kann das aber offensichtlich problematisch werden, die gehören euch ja dann auch nicht.

In jedem Fall natürlich auch alles mit dem Amt abklären. Das muss ja die Miete übernehmen und brauch einfach nur ein Nachmieter dafür, den auch der Vermieter akzeptiert.

Die Wohnung muss nicht unbedingt kleiner sein, die muss nur für alle angemessen sein. Da ist es wohl auch entscheidend wer der Nachmieter von euch wird. Wenn das der Vollverdiener ist das vermutlich mehr von Nachteil, als wenn es der Hartz IV Empfänger von euch ist, der mit den anderen nur in einer Bedarfsgemeinschaft lebt oder alternativ mit einem Untermietsverhältnis.

Viele Eltern vergessen, das man die eigenen Kinder auch zur Untermiete anmelden kann, die das Amt übernehmen muss. Im Notfall einfach einen echten Anwalt nehmen, der euch dazu berät!


Handelt es sich hierbei um eine Eigentums Wohnung? Oder doch um eine Mietwohnung. 

Also bei einer Mietswohnung, kommt es in erster darauf an wer im Mietvertrag als Haupt Mieter steht. Das könntet ihr aber auch mit dem Vermieter besprechen. 

Bei einer  Eigentumswohnung ist es etwas Komplizierter. Wenn ihr das Eeben abgelehnt  habt, habt ihr auch kein Anrecht auf ihren Besitz. 

Euch bleibt die Möglicheit eine Gutwm Anwalt zu suchen der euch zumindest die Wohnung rausschlagen kann. ... Sonst fällt mir als leihe zum Tgemacht recht aber Leider nicht ein!