Mutter verschenkt Erbe

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das solltest du einen Anwalt konsultieren. aber zu

1. die Mutter kann Teile ihres Vermögens verschenken an wen sie will
2. das verschenkte Gut ist dann im Besitz des 1. Kindes, das damit machen kann was sie will.

3. jeder kann das Grundbuch einsehen, Termin beim Notar machen

zu 3. stimmt nicht ganz. § 12 Abs. 1 GBO, sie müsste berechtigtes Interesse nachweisen. Dies sollte schwer fallen. Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder mein Grundbuch einsehen könnte.

Sollte die Mutter aber jetzt ableben wäre eine Schenkung evtl ein vorgezogenes Erbe. Dann könnte die 2. Tochter tätig werden. Man darf nämlich nicht kurz vor lebensende sein Vermögen einer Tochter schenken, damit die andere nichts bekommt. Ein Pflichtteil steht der 2. Tochter dann zu. Dieses könnte sie evtl. bei der 1. Tochter einklagen.

@boriswulff

Zu spät: "Mutter als frühere (vor ca 20 Jahren)  Eigentümerin"

Soweit eine Schenkung vorliegt kann eine Rückforderung nur wegen groben Undanks erfolgen. Grober Undank liegt vor, bei Körperverletzungen, schweren Beleidigungen, grundlosen Strafanzeigen,...  Das ist scheinbar hier nicht der Fall. Sie hat auch weder das Recht in die Grundbücher zu sehen (da nicht mehr Eigentümer) noch kann sie die Notarverträge einsehen. Auch Kind 2 kann nach 20 Jahren wohl kaum noch etwas machen. Da hätte man sich etwas früher damit beschäftigen müssen.

1. Mutter kann juristisch nichts gegen das 1. Kind unternehmen, es sei denn, es wurden in einem Schenkungsvertrag entsprechende Auflagen formuliert.

2. Kind 2 kann gar nichts machen, denn Erbe entsteht erst im Erbfall (also bei Tod des Erblassers). Dabei sind in das Erbe Schenkungen bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall einzubeziehen (also: zu spät).

3.Das Grundbuch kann jeder einsehen. Eine notarielle Urkunde kann Sie nur als Vertragspartner einsehen. Aber auch hier dürften alle Ansprüche verjährt sein.

 

 

"3.Das Grundbuch kann jeder einsehen.", sofern er berechtigtes Interesse nachweisen kann, § 12 Abs. 1 GBO, Das sollte schwer fallen.

soweit ich weiss, kann man 10 jahre lang eine schenkung rückgängig machen, was auch von der sozialbehörde (?) durchgesetzt wird, wenn man sie z.b. wegen pflegebedürftigkeit in anspruch nehmen möchte.

man kann schenkungen auch rückgängig machen, wenn derjenige zu diesem zeitpunkt geschäftsunfähig war. je länger der zeitpunkt zurück liegt, desto schwerer ist das aber nachzuweisen. dass sich jemand an einen vorgang nicht erinnert, kann nämlich auch an seinem aktuellen gesundheitszustand liegen, und nicht zwingend daran, dass er damals den vorgang nicht verstanden hätte.

hier http://www.grundbuch-portal.de/allg-infos.htm findest du anhaltspunkte, wann man in das grundbuch einsicht erhält.

Ich weiss nicht was zwischen Mutter und Tochter 1 vorgefallen ist, aber gibt es nicht die Möglichkeit eine Schenkung wegen "groben Undank" rückgängig zu machen? Mein Tipp - Rechtsberatung. Ein Anwalt kann dir dazu weiter helfen.

Hallo

Mutter wurde helle und zog Vollmacht zurück. Daraufhin (Geld war alle) sollte Mutter die Wohnung (1.Kind) verlassen und kam in Altenheim-Wohnung

helebi