Mutter verschenkt Erbe
Mutter (lebt noch) hat 2 Kinder
Mutter besitzt (besass) Grundstücke und Geldvermögen
In den letzten 20 Jahren hat sie die Grundstücke dem 1. Kind geschenkt.
Der Ehemann vom 1.Kind hat die Grundstücke alle verkauft und vom Erlös Wohnung und Häuser gekauft -vermutlich auf seinen Namen-
Mutter sagt, sie hätte das nicht genehmigt
Mutter ist sehr unbedarft und hat sich ohne Prüfung der Sachlage immer auf die Handlung vom 1.Kind verlassen.
2.Kind hatte keinen Kontakt zur Mutter und erfährt heute die Sachlage.
Mutter hat heutzutage kein Vermögen mehr und hat nur noch die monatliche Rente
für das Notwendigste (Wohnung Nahrung) muss sehr bescheiden leben. Hat sich mit 1.Tochter zerstritten.
Geschätzt hätte Mutter heute noch ein Vermögen von etwa 500.000 € haben können (Lebensunterhalt bereits davon gemindert)
Mutter hat sich nie Unterlagen zeigen lassen und hat auch kaum Erinnerungen an Handlungen in dieser Sache (keinen geistigen Horizont)
Hierzu meine Frage:
In welchem Rahmen kann Mutter was juristisch gegen 1.Kind unternehmen.
Kann 2.Kind wegen verschenktem Erbe tätig werden ?
Kann Mutter als frühere (vor ca 20 Jahren) Eigentümerin heute in das Grundbuch einsehen und ggf. die notarielle Unrkunde einsehen ?
10 Antworten
das solltest du einen Anwalt konsultieren. aber zu
1. die Mutter kann Teile ihres Vermögens verschenken an wen sie will
2. das verschenkte Gut ist dann im Besitz des 1. Kindes, das damit machen kann was sie will.
3. jeder kann das Grundbuch einsehen, Termin beim Notar machen
zu 3. stimmt nicht ganz. § 12 Abs. 1 GBO, sie müsste berechtigtes Interesse nachweisen. Dies sollte schwer fallen. Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder mein Grundbuch einsehen könnte.
Zu spät: "Mutter als frühere (vor ca 20 Jahren) Eigentümerin"
Soweit eine Schenkung vorliegt kann eine Rückforderung nur wegen groben Undanks erfolgen. Grober Undank liegt vor, bei Körperverletzungen, schweren Beleidigungen, grundlosen Strafanzeigen,... Das ist scheinbar hier nicht der Fall. Sie hat auch weder das Recht in die Grundbücher zu sehen (da nicht mehr Eigentümer) noch kann sie die Notarverträge einsehen. Auch Kind 2 kann nach 20 Jahren wohl kaum noch etwas machen. Da hätte man sich etwas früher damit beschäftigen müssen.
1. Mutter kann juristisch nichts gegen das 1. Kind unternehmen, es sei denn, es wurden in einem Schenkungsvertrag entsprechende Auflagen formuliert.
2. Kind 2 kann gar nichts machen, denn Erbe entsteht erst im Erbfall (also bei Tod des Erblassers). Dabei sind in das Erbe Schenkungen bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall einzubeziehen (also: zu spät).
3.Das Grundbuch kann jeder einsehen. Eine notarielle Urkunde kann Sie nur als Vertragspartner einsehen. Aber auch hier dürften alle Ansprüche verjährt sein.
"3.Das Grundbuch kann jeder einsehen.", sofern er berechtigtes Interesse nachweisen kann, § 12 Abs. 1 GBO, Das sollte schwer fallen.
soweit ich weiss, kann man 10 jahre lang eine schenkung rückgängig machen, was auch von der sozialbehörde (?) durchgesetzt wird, wenn man sie z.b. wegen pflegebedürftigkeit in anspruch nehmen möchte.
man kann schenkungen auch rückgängig machen, wenn derjenige zu diesem zeitpunkt geschäftsunfähig war. je länger der zeitpunkt zurück liegt, desto schwerer ist das aber nachzuweisen. dass sich jemand an einen vorgang nicht erinnert, kann nämlich auch an seinem aktuellen gesundheitszustand liegen, und nicht zwingend daran, dass er damals den vorgang nicht verstanden hätte.
hier http://www.grundbuch-portal.de/allg-infos.htm findest du anhaltspunkte, wann man in das grundbuch einsicht erhält.
Ich weiss nicht was zwischen Mutter und Tochter 1 vorgefallen ist, aber gibt es nicht die Möglichkeit eine Schenkung wegen "groben Undank" rückgängig zu machen? Mein Tipp - Rechtsberatung. Ein Anwalt kann dir dazu weiter helfen.
Hallo
Mutter wurde helle und zog Vollmacht zurück. Daraufhin (Geld war alle) sollte Mutter die Wohnung (1.Kind) verlassen und kam in Altenheim-Wohnung
helebi
Sollte die Mutter aber jetzt ableben wäre eine Schenkung evtl ein vorgezogenes Erbe. Dann könnte die 2. Tochter tätig werden. Man darf nämlich nicht kurz vor lebensende sein Vermögen einer Tochter schenken, damit die andere nichts bekommt. Ein Pflichtteil steht der 2. Tochter dann zu. Dieses könnte sie evtl. bei der 1. Tochter einklagen.