Mutter verrät die Wohnanschrift nicht, rechtens?
Hallo zusammen,
ich frage mich ob dieses Vorgehen rechtens ist, vielleicht kann mir hier einer eine ausführliche Antwort geben.
Folgender Fall:
Die Mutter ist mit unserem gemeinsamen Sohn (3) weggezogen (waren nicht verheiratet), wir haben beide das Sorgerecht. Nun bringt mir die Mutter meinen Sohn, wenn Sie kann, bzw. wenn sie mal eine Auszeit haben will. Ich würde gerne meinen Sohn auch unter der Woche für ein paar Stunden sehen, eventuell auch mal abholen. Die Mutter verrät mir die Wohnanschrift nicht, darf sie das?
Schließlich habe ich auch das Sorgerecht / Umgangsrecht.
Kann ich dagegen vorgehen ?
Ich bin auf eure Antworten gespannt=) DANKE
6 Antworten
Wenn es keinen wichtigen Grund gibt dir die Adresse zu verheimlichen, dann denke ich nicht das sie das darf. Ihr scheint ja beide ein Sorgerecht zu haben, also müsste sie dir auch ermöglichen dich davon zu überzeugen das es eurem Kind gut geht.
Ich denke das sollte über das Jugendamt zum Beispiel zu lösen sein.
Du vermischt allerdings zwei Dinge: Das eine ist, dass sie dir ihre Adresse nicht verrät. Die kannst du ganz offiziell rausfinden, deine Ex ist dazu verpflichtet, dir mitzuteilen, wo das Kind lebt, da ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
Das läuft aber nicht Hand in Hand damit, dass du dein Kind öfter sehen kannst. Da muss deine Ex durchaus zustimmen, ob du nun ihre Adresse weißt oder nicht. Du kannst nicht einfach da antanzen und das Kind mitnehmen.
Insofern ist ihre Adresse eigentlich irrelevant. Spricht mit deiner Ex und frag, ob du dein Kind öfter sehen darfst. Ob du es nun abholst oder es dir gebracht wird, ist doch eigentlich völlig egal.
Meines Wissens muss die Adresse bekannt sein, da Du ein Umgangs- und Sorgerecht hast. Ich würde mich beim Jugendamt oder einem Anwalt schlau machen.
Niemand ist verpflichtet, Dir seine Wohnanschrift mitzuteilen. Allerdings lässt sich diese auch recht einfach über eine Einwohnermeldeamtsanfrage erfahren.
Dauert wenige Tage und kostet weniger als 10 Euro .
Ich revidiere meine Aussage:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Informationsrecht-Sorgerechtsverfuegung--f40957.html
Du kannst einfach beim Einwohnermeldeamt einen Antrag stellen. Du hast ein gerechtfertigtes Interesse.
Da würde ich mich gar nicht mit der Mutter anlegen...
Naja, was heißt "niemand"... sie ist die Mutter seines Kindes, das bei ihr lebt. Also müsste er doch wissen sollen, dürfen, können, wo sein Sohn wohnt...