Mutter überträgt meine Schwester das Grundstück u.Haus, mir stehen aber davon 1/8 Pflichtteil Anspruch vom verstorbenen Vater noch zu. Wer muss mich auszahlen?

3 Antworten

Mutter überträgt meine Schwester das Grundstück u.Haus, mir stehen aber davon 1/8 Pflichtteil Anspruch vom verstorbenen Vater noch zu. Wer muss mich auszahlen?

Vermutlich niemand. Ich vermute, deine Schwester und du seit als Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute eingesetzt, in dem die Längstlebenden Ehefrau als (alleinige) Vorerbin die Haushälfte ihres Mannes (vorläufig) erbte.

Da wirst du deine Schlusserbenstellung, mithin den Tod der längstlebenden Mutter abwarten müssen, um deine Erbansprüche an beiden Nachlässen, den des Vaters und der Mutter, geltend machen zu können :-O

Es sei denn, dein Vater wäre innerhalb der letzten 3 Jahre verstorben, du wolltest dann dein Pflichtteilsrecht von 1/8 an dessen Reinnachlass geltend machen, womit du allerdings - bei einer für diesen Fall üblichen Jastrowschen Klausel - von der verefügten Schlusserbschaft ausgeschlossen erneut auf den Pflichtteil am Nachlass der Mutter gesetzt würdest, mithin also die Hälfte deines Erbrechts verlörst :-O

G imager761

Wann ist der Vater verstorben? Hat es damals eine "Pflichtteilvereinbarung" gegeben oder hast du auf das Erbe zugunsten der Mutter verzichtet? 

Falls du damals verzichtest oder keinen Anspruch auf den Pflichtteil angemeldet hast, kann Mama mit dem Haus machen, was sie will!

So einfach ist das nicht. Such Dir einen Anwalt.

@Akka2323

Oder einen Notar!

... aber warum? Verkaufen/verschenken kann doch der, der im Grundbuch steht und wenn Du als Mitglied einer Erbengemeinschaft nicht eingeschrieben wurdest, bist Du doch raus und Mutter kann und alles ohne Bezahlung, oder?