Mutter Suizidversuch und weitere Schritte

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Sorry aber der Text ist eher schwer verständlich. Du bist der Vater nehme ich an? Wer verweigert dir das Umgangsrecht, die Mutter oder das JA? Möchtest du die Kinder zu dir holen? Hast du den Eindruck, dass die Mutter momentan überfordert ist? Wie alt sind die Kinder? Wo waren die Kinder als die Mutter in der Klinik war? Falls du die Kinder zu dir holen möchtest, wie sind deine Voraussetzungen? Haben sie ein Zimmer bei dir? Entfernung zum Umfeld/Schule? Arbeitssituation? Ohne diese Infos kann dir hier keine adäquate Hilfestellung geben. Und zur Kindeswohlgefährdung, da spielen die Hintergründe sehr wohl eine Rolle.

10 Tage nur?!! Ähm.. das ist eindeutig zu wenig gewesen! Vor allem bei 'emotional instabil'! Die gute Frau sollte schleunigst in Therapie..

Jedoch sollte man bedenken, dass Menschen, die Suizidversuche begehen, nicht ohne Grund den Tod als tiefsten Wunsch haben. Kindeswohlgefährdung ist da aus meiner Sicht kein Grund. So etwas hat andere Hintergründe, die sie nicht verarbeitet hat und zur Last geworden sind.

das kannst du vergessen - durch den suizidversuch hat sie nur sich selber gefährdet und wenn sie dich schlägt, ist das nicht ideal, aber keinen grund, ihr den umgang zu verweigern. zudem siehst du das, wie die meisten anderen auch, falsch, nämlich aus elternsicht, d.h. "eltern haben (k)ein recht am kind" - das jugendamt sieht es aber andersrum "kind hat recht auf die eltern= kindeswohl"; folglich würde ein elternteil auch umgang bekommen, wenn derjenige das kindeswohl gefährden würde, dann eben nur unter aufsicht.

Naja, das stimmt überhaupt nicht. Kinder müssen durch die personensorgeberechtigten davor geschützt werden zeuge oder Opfer von gewalttätigen Übergriffen zu werden. Das erfüllt ganz klar die Standarts einer Bewertung von Kindeswohlgefährdung.

@djcore

Achso, und daher kann es sehr wohl zumindest vorübergehend zu Umgangaussetzung kommen. Es fehlen aber Angaben um konkreter zu antworten

@djcore

in der frage stand nicht, dass gewalt an der tagesordnung waere und einen einmaligen vorfall zu verhindern ist nicht moeglich.

@Schokolinda

Ich vermute aber, dass das eine Rolle spielt obwohl ich die Zusammenhänge nicht ganz verstehe. Mir ist nicht klar wer jetzt die Frage stellt und warum dieser junge keinen Umgang haben soll! Außerdem haben auch Eltern ein recht auf Umgang! Das Kind und sein recht steht über den Eltern, daher steht es im 1684 auch in Satz2 des §......verpflichtet und berechtigt

@Schokolinda

Ausserdem, wenn gewalt mit psychischen Problemen zusammenhängen, dann kann es schon Verbindungen geben. Aber nochmal: ein bisschen konkretere Angaben könnten helfen!

Wer bist du denn, wenn dir der Umgang verweigert wird? Wurde das Kind in Obhut genommen kann das Jugendamt vorübergehend zur Sicherstellung des Kindeswohls Umgang beschränken. Ich versteh aber die Zusammenhänge nicht. Und Hintergründe spielen immer eine Rolle, um eine Kindeswohlgefährdung festzulegen jedoch nicht ausschlaggebend.