Mutter mischt sich in Sorgerechtstreit ein?
Liebe Community, ich brauche dringend Hilfe. Die Mutter meines Ex mischt sich in den Sorgerecht Angelegenheiten unseres Kindes. Ich würde ihr gerne den Umgang so gut wie möglich mit meiner einjährigen Tochter verbieten. Es gibt ein paar Gründe:
- Da sie Rheuma hat, ist es ihr nicht möglich sie zu tragen oder große Aktivitäten zu machen
- Sie führt einen Raucherhaushalt, in dem ein Schäferhund lebt, der mega Haart, außerdem ist es dort total unhygienisch.
- Sie hat in der Vergangenheit mal ihren Sohn im Aldi in der Kühle vergessen, ihn mal ausversehen die kellertreppe fallen lassen oder auch ihre Kinder unter Schlafmittel gesetzt um die Zimmer zu durchsuchen.
Ich Brauche dringend Hilfe, weil mein Ex nicht sein Maul aufkriegt und von ihr eingeschüchtert ist. Ich habe leider keine Beweise für den 3. Punkt, da sie es nur in der Runde ausgiebig erzählt hat. Aber ich möchte mein Kind ungern bei ihr lassen. Und da ich geteiltes sorgerecht habe mit ihrem Sohn wird meine Tochter bestimmt auch mal bei ihr landen.
Lieben Gruß und Danke !
6 Antworten
Sie hat ein Umgangsrecht auch als Großmutter. Wenn ihr Sohn das Kind dort mal vorbei bringt oder mit dem Kind dort hin geht, dann kannst du es nicht verbieten. Das alleinige Sorgerecht zu bekommen aus den genannten Gründen (da du 3 eh nicht beweisen kannst und es sich nicht um DEIN Kind handelt) liegt bei 0.
zu 1: du möchtest einem Menschen, der ein körperliches Gebrechen hat den Umgang verbieten? Es gibt sogar Mütter mit Rheuma...
zu 2: auch meine Mutter hat geraucht und wir hatten immer Hunde im Haushalt. Und es ist unhygienisch dort, weil... Liegt der Müll auf dem Boden, stapelt sich wochenlang das Geschirr, grüßen schon die Kakerlaken...?
zu 3: Hören Sagen... uninteressant, da es nicht dein Kind betrifft.
Und ja: dein Kind wird da auch mal landen.
Und sie wird sogar am Kind mit rum erziehen... Verhindern kannst du dies ohne wirklich trifftigen Grund nicht.
Die Sache ist und bleibt die: die Sachen die sie als Anekdote erzählt, betreffen dein Kind nicht. Wenn sie dein Kind betreffen, dann kann man entsprechend reagieren. Aber das Jugendamt kann und wird nicht einschreiten für Dinge die mal in der Vergangenheit passiert sind (oder nicht).
Als Mutter kann ich deine Sorgen ja durchaus verstehen. Aber es gibt keinen ersichtlichen Grund zur Zeit ihr das Kind zu verwehren. Spinnen und Spinnennetze... Spinnen zeugen von einem guten Raumklima. Wer hat bitte nie mal irgendwo ein Spinnennetz?
Wenn sie ihren Haushalt nicht mehr schafft aufgrund der Krankheit, dann soll dein Ex dort mal helfen. Als Kind dies zu tun kann ja auch nicht zu viel verlangt sein?!
Ohne die Bude gesehen zu haben, haben wir hier nur deine Angaben. Und das kommt, auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist, hysterisch rüber.
Du magst die Frau nicht. OK. Verstanden! Aber zwischen "Dreck" und "Dreck" liegen mitunter Welten. Ich bin auch absolut der putzwütige Typ und meine Mutter konnte gerne drüber weg schauen... Aber dreckig, so wie ich mir wirklich eine verwahrloste Wohnung vorstelle, war es dort nie...
Schnapp dir den Kindsvater und rede sachlich und in Ruhe über deine Bedenken. Bitte ihn, dabei zu sein wenn das Kind zu Oma geht. Sie auch gerne zu unterstützen, damit der Haushalt wieder staubfrei wird... Oder noch besser: rede mit ihr selbst. Ohne Vorwürfe, ohne Anmache. Sachlich, freundlich... Wenn du jetzt einen Kleinkrieg mit Oma anzettelst, dann wird auch das Kind darunter leiden. die Beziehung zum Vater womöglich... Er wird ja wohl nicht ständig das Kind mit zu Oma schleppen, oder? Oder gar das Kind tagelang dort lassen.
Stellt sich dein ex im Bezug darauf auch auf deine Seite und traut sich nicht das seiner Mutter zu sagen oder juckt es ihn nichz ?
Er traut sich nicht ihr was zu sagen.
Theoretisch kannst du ihm auch zu einer Entscheidung zwingen wenn du seiner Mutter eine Ansage machst und ihn mit einbeziehst
sprich mit Jugendamt über deine Bedenken
Das habe ich versucht, sie meinten nur ich habe keine Chance auf ein alleiniges Sorgerecht. Da er ja nicht mehr bei seiner Mutter wohnt, muss er das auch wollen, dass sie die kleine nicht mehr sehen darf.
eventuell kannst du betreuten Umgang durchsetzen sprich Schwiegermutter darf sich nur in Anwesenheit Kindsvater um Tochter kümmern
Aber das kann ich auch nicht wirklich kontrollieren... oder gibt's da Möglichkeiten das bei Verstoß eine Konsequenz zu ziehen.
da muss der Kindsvater aufpassen und dir berichten
Ja, dass Ding ist, dass er alles macht was sie ihm sagt. Er kann ihr einfach nichts sagen.
Das kann das Jugendamt aber nicht bestimmten. Dazu hat es keine rechtliche Möglichkeit.
wenn er die Auflage hat anwesend zu sein und du kommst gelegentlich vorbei um das zu kontrollieren und er ist nicht da sprich Tochter mit Schwiegermutter alleine, muss er mit Strafe rechnen.
Wenn das 1 bis 2 mal passiert wird er seiner Pflicht nachkommen
Was soll sie da?
Sich anhören, dass die Großmutter ebenfalls ein Umgangsrecht hat?
meines Wissens haben Großeltern kein verbrieftes Umgangsrecht.
Wenn sie sich des öfteren um Kind kümmern und da gutes Verhältnis
herrscht können sie Umgang durchsetzen.
Wenn es aber zu negativen Ereignissen kommt bzw sie schlecht auf das Kind einwirken, kann ihnen der Umgang vom Familiengericht aberkannt werden
Das Umgangsrecht dient dazu, die Bindungen des Kindes zu denjenigen Personen, die ihm besonders nahe stehen, durch regelmäßigen Kontakt zu erhalten und zu festigen. Neben dem anderen Elternteil, dem ohne weiteres ein Umgangsrecht mit dem Kind zusteht, haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit dem Kind; dies allerdings nur dann, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Besteht ein liebevolles Verhältnis zwischen Großeltern und Enkelkind, darf der sorgeberechtigte Elternteil nicht ohne triftigen Grund den Kontakt unterbinden.
Wie unterscheidet sich das Umgangsrecht der Großeltern von demjenigen eines Elternteils?Eltern sind zum Umgang mit ihrem Kind berechtigt und verpflichtet, weil von Gesetzes wegen vermutet wird, dass dieser Umgang dem Kindeswohl dient. Diesen Umgang darf der andere Elternteil nicht eigenmächtig einschränken, und zwar auch dann nicht, wenn er allein sorgeberechtigt ist. Zur Vornahme einer solchen Einschränkung ist ausschließlich das Familiengericht befugt; dabei darf die Einschränkung nicht weiter gehen, als dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ein zeitweiliger oder gar dauerhafter Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils ist sogar nur zulässig, wenn anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre. Mit dem Umgangsrecht der Großeltern verhält es sich gerade umgekehrt: Sie dürfen nur Umgang mit ihrem Enkelkind haben, wenn dieser dem Kindeswohl dient.
In welchen Fällen scheitern Großeltern mit ihrem Umgangswunsch bei Gericht?Der Umgang mit seinen Großeltern dient regelmäßig dann nicht dem Wohl des Kindes, wenn Eltern mit den Großeltern derart zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete. Gleiches gilt, wenn zu befürchten ist, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten. Nach diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung (vom 12.07.2017 – Az. XII ZB 350/16) einen Umgang mit den Großeltern als nicht kindeswohldienlich angesehen, wenn diese die Erziehungskompetenz der Eltern dadurch in Frage stellen, dass sie gegenüber dem Jugendamt die Eltern der seelischen Misshandlung der Kinder bezichtigen.
Unter solchen Umständen wäre ein Loyalitätskonflikt der Kinder bei Fortsetzung des Umgangs mit den Großeltern unausweichlich. Es kommt dabei nicht darauf, ob hierfür die Eltern oder die Großeltern die Ursache gesetzt haben. So hatten in dem vom BGH entschiedenen Fall die Eltern in früheren Jahren den weiteren Umgang davon abhängig gemacht, dass die Großeltern ihnen ein zinsloses Darlehen gewährten, was maßgeblich zur Zerrüttung des Verhältnisses beitrug. Ein solches Verhalten von Eltern mag moralisch verwerflich sein, die Großeltern können jedoch daraus nichts für ein Recht auf Umgang mit den Kindern ableiten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
Die Großeltern haben ein gesetzliches Umgangsrecht.
Wo liest Du hier von einer Gefahr fürs Kind?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
In dem Fall geschieht das aber nicht. Sie misshandelt das Kind nicht, sie missbraucht es nicht, sie lässt es nicht hungern und dürsten, sie setzt es nicht im Wald aus, sie schlägt es nicht. natürlich darf sie das Kind sehen und der Vater des Kindes darf es auch jederzeit mit zu seiner Mutter nehmen oder sie bitten, auch mal Babysitterdienste zu übernehmen. Und Rheuma ist nun mal überhaupt kein Grund.
Vermutlich ist die Fragestellerin wieder eine dieser Mütter, die ihre Kinder als persönliches Eigentum sehen.
Der Loyalitätskonflikt wird hier von der Mutter befeuert, nicht von der Großmutter.
Plus - das Kind ist noch viel zu klein und kann gar nicht im Loyalitätskonflikt sein.
- Da sie Rheuma hat, ist es ihr nicht möglich sie zu tragen oder große Aktivitäten zu machen
Dafür gibt es Kinderwagen bzw andere Gefährte um längere Strecken bewerkstelligen zu können
- Sie führt einen Raucherhaushalt, in dem ein Schäferhund lebt, der mega Haart, außerdem ist es dort total unhygienisch.
Das sollte sich Jugendamt mal genauer ansehen. Den Schäferhund und seine Haare sehe ich nicht als Problem denn sowas schadet keinem Kind.
Das Rauchen sollte aber in Anwesenheit Tochter im Freien statt finden
- Sie hat in der Vergangenheit mal ihren Sohn im Aldi in der Kühle vergessen, ihn mal ausversehen die kellertreppe fallen lassen oder auch ihre Kinder unter Schlafmittel gesetzt um die Zimmer zu durchsuchen.
Das ist eher Vermutung. Wenn sie Rheuma hat sprich nur kurze Strecken machen kann, wie kann sie dabei Einkaufen ?
Hierbei kann sie Kindsvater unterstützen.
Kinder unter Schlafmittel setzen wäre noch tags darauf nachweisbar
Um Kinder herum rauchen ist in Deutschland nicht verboten.
ist es zu viel verlangt wenn in der Zeit draußen geraucht wird ?
Du kannst ihr den Kontakt nicht verbieten. Sie ist die Oma und hat das Recht, den Enkel zu sehen. Und wenn der Vater des Kindes sein Kind mit zu ihr nimmt, hat er ebenfalls das Recht dazu. Er muss dich nicht mal informieren.
Solange das Kind bei deinem Ex ist, kann er mit dem Kind machen was er will, also auch zu seiner Mutter gehen. Das kannst du ihm nicht verbieten.
Zudem steht auch Großeltern ein kleines Umgangsrecht zu.
Solange du also keine Kindswohlgefährtung nachweisen kann, darf das Kind seine Oma auch sehen.
Zu 1. Ich möchte es ihr nicht verbieten aufgrund der Krankheit, sondern hauptsächlich wegen ihrer Einstellung und ihrer Persönlichkeit. Wie in 3. Erwähnt. Außerdem ist mein Ziel nur, dass mein Kind in sichere Hände abzugeben ist.
Zu 2. Die Kakerlaken nicht aber die spinnen und Netze... auserdem ja das Geschirr stapelt sich, der Staub auch ohne Ende (das sind schichten) die Zigaretten liegen und all der Dreck liegt für das Kind griffbereit.
Zu 3. Sie selbst hat es stolz als Anekdote erzählt.