Mutter Hartz 4 und ich berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

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Ja, das Geld wird bei Dir komplett abgezogen. Hartz IV bekommt ihr zusammen. Das Geld setzt sich zusammen aus dem Bedarf, den Du hast und dem Bedarf, den Deine Mutter hat. Wenn Du woanders Geld her bekommst, vermindert sich Dein Bedarf um diesen Betrag. Es ist auch nix davon anrechnungsfrei, weil es kein Arbeitseinkommen ist.

Deine Mutti bekommt doch für Dich auch Hartz 4. Ich weiss nun nicht wieviel, aber frag sie mal, wieviel das ist. Sie wird nur soviel abgezogen bekommen, bis unterm Strich soviel wie vorher bleibt. So denke ich, aber ich bin mir da aber nicht ganz sicher

also kindergeld vom hartz 4 oder so sind 184 .. also heißt das wenn ich meiner mutter den rest geb, bleiben für mich nur noch 49 euro über oder wie?

@Wannabree

wie schon geschrieben, hab ich da nicht so die Ahnung, schau mal im Internet, wieviel man bei Hartz 4 dazuverdienen darf, ohne was abgezogen zu bekommen

Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und bezieht beide ALG2.Im Bescheid der ARGE kannst du sehen, dass Euer Bedarf auch separat berechnet wird. Dein Gesamtbedarf besteht aus deinem Regelsatz (287 Euro) und deinen anteiligen Kosten der Unterkunft (wenn Ihr zu zweit lebt,entfällt also die Hälfte der Wohnkosten auf dich,als dein Bedarf an Kosten der Unterkunft). Auf deinen Bedarf werden dann deine anrechenbare Einkommen angerechnet (z.B. dein Kindergeld, Lohn etc.), d.h. sie werden von deiner ALG2-Leistung "abgezogen" (wobei ggf. bestimmte Freibeträge zu berücksichtigen sind).

Jemand, dessen Ausbildung dem Grunde nach mit BAB oder Bafög förderfähig ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II. Es gibt allerdings Ausnahmen , z.B.wenn der Azubi noch bei seinen Eltern wohnt und Schüler-Bafög oder BAB für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen erhält - was bei dir ja anscheinend der Fall ist.

http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Dein BAB darf ausschließlich nur auf deinen Bedarf angerechnet werden - und davon auch nur die Anteile, die nicht für den ausbildungsbedingten Bedarf gedacht sind. Der Anteil, den du nach §§ 67 bis 69 SGB III gezahlt bekommst, ist zweckbestimmt und darf nicht auf dein ALG2 angerechnet werden (z.B. BAB-Anteil für Fahrtkosten oder für Ausbildungsmaterial).

Da BAB nicht als reguläres Einkommen (sprich wie Lohn) zählt erhälst du keine Freibeträge.

Das BAB wird an deinen Bedarf angerechnt, genauso wie dein Kindergeld. Eventuell wird das überschüssige Kindergeld nach Deckung deines Bedarfes an deine Mutter angerechnet, dein BAB nicht.