Mutter einziehen lassen in meiner angemieteten WBS Wohnung ?

4 Antworten

Es ist richtig, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss. Jedoch darf er es nicht verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und indem ein so naher Familienangehöriger einziehen möchte wie die Mutter ist definitiv ein berechtigtes Interesse. Das ist auch bei Gericht anerkannt.

Weise den Vermieter darauf hin, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt, dir daher die Zustimmung zusteht, und du wenn nötig die Zustimmung bei Gericht einfordern wirst. Dann wird er bestimmt schnell kleinlaut.

Dankeschön für die Nachricht, 

Erstmal will ich fragen was berechtigtes Interesse heißt ? 

Ich möchte gerne auch das meine Mutter im Mietvertrag mit drin steht? 

Ist das auch bei einer WBS Wohnung so wie du schreibst.

@Didinasuu

Berechtigtes Interesse bedeutet ein guter Grund, aus dem es für dich wichtig ist, dass die Person einzieht. Bei manchen Gründen könnte man darüber streiten, aber bei dem Zusammensein oder Unterstützung der Familie ist es für die Gerichte ein klarer Fall. Ein anderer eindeutiger Fall wäre es z.B., wenn man seinen Parter/Partnerin einziehen lassen will. Ein schlechterer Grund wäre es z.B. wenn man ein Zimmer an eine fremde Person untervermieten wollte.

Deine Mutter in den Vertrag mit eintragen zu lassen ist natürlich möglich, aber dies kannst du vom Vermieter nicht erzwingen. Wenn er Nein sagt, kannst du in dem Punkt nichts machen. Hingegen dass du sie aufnimmst muss er wie oben erklärt gewähren.

Im Übrigen bringt es weder dir noch deiner Mutter einen Vorteil, wenn sie mit im Mietvertrag steht. Jedenfalls wüßte ich keinen. Wenn du einen Vorteil darin siehst dann sag ihn mir gern.

Das was ich erklärt habe ergibt sich aus dem Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, woran natürlich alle Vermieter gebunden sind.

@Didinasuu

Für die Anmeldung deiner Mutter im Bürgeramt braucht es keinen Mietvertrag. Hierfür wird nur eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, welche du selbst ausfüllen kannst.

Eltern, Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Partner dürfen ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung des Mieters zuziehen. Es bdarf lediglich der Information des Vermieters. Du als Mieter bist der Wohnungsgeber und füllst entsprechend die Wohnungsgeberbestätigung aus. Der Vermieter ist lediglich namentlich einzutragen. Deine Mutter meldet sich mit dieser und ihrem PA beim Einwohnermeldeamt an.

Mit fast 45 m² WF  ist die Wohnung ausreichend groß für zwei Personen, also nicht überbelegt.

Von einer Untervermietung rate ich ab. Dann würde sich dein Status bezgl. Einkommen ändern, du hast eine Sozialwohnung mit reduzierter Miete. Möglicherweise würde dir die begünstigte Wohnung dann nicht mehr zustehen.

Deinem Vermieter gegenüber musst du den Zuzug deiner Mutter nicht begründen. Nur Info, ab wann sie zu dir zieht mit namentlicher Nennung.

Ergänzung: Dein Mietvertrag läuft unverändert weiter, keine Änderung und keinen neuen unterschreiben!

Da berechtigtes Interesse besteht, darf er es nicht verbieten.

Die Wohnung ist mit 44 m² auch nicht überbelegt.

Schau mal hier rein:

http://www.refrago.de/Darf_man_in_einem_Mehrparteienhaus_nachts_duschen_oder_baden.frage72.html

Ist das auch bei einer WBS Wohnung

Ja.

Ich möchte gerne auch das meine Mutter im Mietvertrag mit drin steht? 

Warum?

Das ist schlecht für Dich/ Euch aber gut für den Vermieter, dann hat er zwei Schuldner

Können Sie bitte mal lesen ob mein berechtigtes Interesse genügend ist ? 

Nein überbelegt zu 100% nicht.

Muss ich meiner Mutter denn dann ein ganzes Zimmer Untervermieten? 

Ich will mir gerne das Schlafzimmer und die ganze Wohnung teilen.

Wegen im Mietvertrag stehen deswegen weil meine Mutter ja auch gemeldet werden soll bei mir.

@Didinasuu

Der Zuzug der Mutter ( naher Verwandter ) ist berechtigtes Interesse.

Wegen im Mietvertrag stehen deswegen weil meine Mutter ja auch gemeldet werden soll bei mir.

Du hast die Wohnung gemietet und Du bist dann der Wohnungsgeber, das reicht völlig aus.

Du kannst also die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.

@johnnymcmuff

Dankeschön für die Hilfe, 

Okay, also sind Sie der Meinung das es klappen muss ? 

Wie gerne ich mich jetzt mit Ihnen darüber unterhalten will, aber leider nicht möglich.

Wie kann oder sollte mein Schreiben diesbezüglich geschrieben werden, können Sie mir dabei behilflich sein ? 


@johnnymcmuff

Der letzte Satz davon passt nicht zu meinem Fall ??

Nichtehelichen Gemeinschaft ???

@Didinasuu

Ersetze es durch:

Der Wunsch meine Mutter aufzunehmen, stellt ein berechtigtes Interesse dar.

Oder 

Der Wunsch für die Aufnahme naher Familienangehöriger stellt ein berechtigtes Interesse dar.

@johnnymcmuff

Ich war heute beim Anwalt, er sagte mir das ich meine Mutter bei mir einziehen lassen darf, und er jetzt alles erledigt, er sagte das der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllt und dann meine Mutter die gleichen Rechte wie ich habe. Hoffe das alles klappt.

@johnnymcmuff

Das soll nicht so laufen das ich an meine Mutter Untervermiete. Sondern auch im Mietvertrag stehen mit mir zusammen.

@Didinasuu

Jetzt mal ein paar Fakten/ Hinweise:

- Der Vermieter muss Deine Mutter nicht in den vorhandenen Mietvertrag aufnehmen; kann es aber.

Er kann aber z.B. verlangen das man einen neuen Mietvertrag mit anderen Konditionen ( weil er ja der Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag nicht zustimmen muss).

- Du musst weder einen Untermietvertrag machen, noch musst Du Miete nehmen, siehe die beiden Links.

Warum soll Deine Mutter denn  überhaupt in den bestehenden Mietvertrag? Die gleichen Rechte muss sie doch nicht haben, wenn Du der Wohnungsgeber bist.

Okay vielen Dank für die Aufklärung, 

Mein Interesse ist das ich und auch meine Mutter nicht so vereinsamen und auch wirtschaftlich da wir beide nicht viel Geld verdienen.

Es ist sehr schwer für uns mit der ganzen Situation umzugehen, und wenn wir beieinander sind ist alles wesentlich besser für uns beide.

Ich hoffe das ich es durch kriege, werde morgen zum Anwalt gehen und mich mit ihm unterhalten, ich werde so glücklich wenn es klappt.