Mutter der Kinder fährt immer zum Kindergeburtstag weg.

6 Antworten

§ 1687 BGB , Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntlebenden

(1) 1Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. 2Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. 3Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. 4Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. 5§ 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

Das finde ich auch nicht gut, aber du kannst sie nicht zwingen, an diesen Tagen bei den Kindern zu sein - leider!

Billigirl  04.08.2013, 23:01

Wenn man es richtig liest, hat sie die Kinder an diesen Tagen und läßt dem Papa wenig Chancen zu gratulieren oder den Tag mit zu gestalten. Du hast die Frage falsch verstanden.

dafee01  04.08.2013, 23:05
@Billigirl

Danke für den Hinweis! War für mich aus dem Beitrag nicht so klar ersichtlich und habe angenommen, dass die Kinder beim Vater leben.

Axton312 
Fragesteller
 04.08.2013, 23:07
@dafee01

Ne, leben die beiden leider nicht. Wir haben die zwei Wochen Regelung und die bleibt bestehen, egal ob die Kinder Krank sind(Fieber) oder ich durch ein doofen Schaden, die ganze Wohnung auseinander nehmen musste.

Billigirl  04.08.2013, 23:22
@Axton312

Dieses,,Ne leider nicht " zeigt mir , dass Du sie gerne öfter bei Dir hättest---und trotz blöder Umstände für sie da sein möchtest und bist. Deshalb finde ich es von Deiner Ex nicht gut sie an besonderen Tagen ,,für sich allein zu beanspruchen" So kann man das Verhältnis zwischen Vater und Kindern zu seinen ,,Gunsten" beeinflussen. Das ist OBERMIES !!!!

Es gibt kein Gesetzt, welches sie verpflichtet, anwesend zu sein. Und leider würdest Du selbst in diesem Fall wohl wenig erreichen, da es oft so scheint, als würde die Frau schon aus Prinzip recht bekommen. Alle Streitigkeiten bezüglich der Kinder kosten unheimlich viel Zeit und Aufwand, ohne zu einem annehmbaren Ergebnis zu führen. Die Leidtragenden sind dabei immer die "Guten". Was ich Dir raten kann: sei Du Deinen Kindern der Vater, den sie verdienen, und mach zum Beispiel den Geburtstag zu etwas ganz Besonderem! Du wirst bei Deiner Exfrau leider wenig erreichen, ich kenne diese Situation leider selbst in ähnlicher Form. Aber Du kannst Deine Energie verwenden, in dem Du Deinen Kindern das gibst, was ihre Mutter ihnen niemals geben kann. Das strahlende Lächeln und das Vertrauen, mit dem sie Dich belohnen werden, ist so unendlich viel wichtiger als alle andere Fragen. Happy Birthday!

Ja, das darf sie - aber es ist ziemlich schäbig von ihr.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist Deine Ex MIT den Kindern an besonderen Tagen weg. Also sie entzieht Dir die Kinder an Geburtstagen und gibt Dir keine Chance diese Tage gemeinsam mit Deinen Kindern zu gestalten oder gar zu gratulieren.

Darf sie bestimmt aber schön ist es nicht und schon gar nicht für Deine beiden Kleinen. Selbst im Trennungsjahr sollten Kinder merken ,dass an den Geburtstagen Mama und Papa da sind. Es ist der Tag der Kinder .

Ich wünsche Dir, dass Du trotzdem genug Zeit mit Deinen Kindern verbringen kannst. LG