mutter bezieht hartz 4 sohn möchte arbeiten, wie wird alles verrechnet?

5 Antworten

Du bildest derzeit unter 25 Jahren mit deiner Mutter eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft) und keine Wohngemeinschaft, da du deinen Bedarf noch nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, demnach bezieht nicht nur deine Mutter sondern auch du Leistungen vom Jobcenter, auch wenn du selber nichts aufs Konto bekommst.

Kannst du deinen Bedarf als unter 25 jähriges Kind dann mit deinem anrechenbaren Einkommen selber decken, dann bist du aus der BG - deiner Mutter raus und zahlst dann dementsprechend aus deinem Einkommen deinen Anteil der Warmmiete, Strom, evtl.Telefon / Internet und Essen usw.selber an deine Mutter, sie bekommt dann nur noch ihren Bedarf gezahlt.

Was dir von deinem Einkommen bleibt gehört dann dir.

Noch ein Rat, solltest du nach diesem Jahr Arbeit vorhaben weiterhin bei deiner Mutter wohnen zu bleiben, dann solltest du darauf achten das du in diesem Jahr nicht zu viel Geld ansparst.

Denn wenn du dann ein Studium oder eine Ausbildung mit einer Vergütung beginnst, dann hat deine Mutter erstens wieder Anspruch auf Kindergeld für dich und zweitens wirst du zumindest bei einem Studium wieder zur BG - deiner Mutter gehören, wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kannst.

Gehörst du aber wieder zur BG - deiner Mutter, dann gelten für dich auch wieder die Grenzen fürs Schonvermögen im ALG - 2 Bezug, bedeutet, hättest du dann unter 21 Jahren mehr als 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 3850 € bzw.ab 21 Jahren dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € angespart, dann müsstest du den Überschuss erst einmal sinnvoll für deinen Lebensunterhalt sprich deinen Bedarf bei deiner Mutter einsetzen.

Das könnte dann für dich bedeuten, dass du zur Bedarfsdeckung von deinem Kindergeld nichts bzw.nicht mehr viel für die eigene Bedarfsdeckung benötigen würdest und das nicht mehr benötigte Kindergeld dann wieder zum Einkommen deiner Mutter werden würde, dieses würde dann den Bedarf deiner Mutter bzw.der übrigen BG - dementsprechend mindern.

Einziger Ausweg, in diesem Jahr dann Ansparen was geht und vor Beginn der Ausbildung / Studium in eine eigene kleine Wohnung ziehen, bekommst du dann ab Beginn der Ausbildung von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.

Deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen berechnen sich aus deinem Bruttoeinkommen nach § 11 b SGB - ll , dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also auf min.1200 € Brutto kommst, dann stehen dir 300 € an Freibetrag zu, diese würde das Jobcenter dann theoretisch von deinen angenommenen 1500 € Netto abziehen und dies ergibt dann in der Regel das anrechenbare Erwerbseinkommen.

Dieses wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und wenn dein Bedarf geringer ist bist du als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Mutter raus.

Dein Bedarf liegt ab 18 unter 25 derzeit bei min.339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deinen Anteil an den warmen Wohnkosten, wenn du also mit deiner Mutter alleine wohnst, dann wären das 50 % von der Warmmiete, die dann zu diesen 339 € kämen.

Als U25jähriger gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft, Deine Mutter erhält HartzIV für sich selbst und für Dich.
Dein Einkommen würde mit Deinem Anteil verrechnet.

Nicht Ü25 sondern U25
Sonst stimmt das alles.

@Fidreliasis

...habsch gerade noch korrigieren können, danke.

inwiefern wird das denn verrechnet? dieses thema ist echt schlüpfrig kann es sein? man liest einmal das man die hälfte der miete etc. zahlen mässte und dann das es verrechnet wird? kann mich einer aufklären

Da du unter 25 bist , bildest du automatisch mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft.
Das bedeutet alle Einkünfte von euch werden zusammen gerechnet und daraus ergibt sich dann der Eventuelle Anspruch.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das , wenn du 1500 - 1800 netto verdienst deine Mutter noch einen Anspruch auf Alg2 hat.

Kannst das ja mal in einem Alg2 Rechner eingeben und dann mal schaun was dieser sagt.

Habe das mal als Beispiel eingegeben:

500€ Kaltmiete + 70€ Heizkosten + dein Einkommen ( 1500€ ).

Damit habt ihr ein Einkommen von 1500€ , aber nur einen Anspruch auf 1.333,00€. Dies würde bedeuten ihr habt keinen Anspruch mehr auf Alg2.

Hinweis: es ist nur ein Beispiel. Wie viel ihr Im Monat an Miete und Heizung bezahlt , weiß ich nicht. Daher rate ich dir den Test im Internet zu machen.

Hier der Link dazu. => https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Das trifft nur dann zu, solange das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann, kann es das, dann gehört es nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und das übersteigende Einkommen wird auch nicht auf den Bedarf der Mutter oder Eltern angerechnet.

Dies würde nur auf nicht mehr benötigtes Kindergeld des Kindes zutreffen, welches das Kind dann selber zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, dass würde dann wieder zum Einkommen eines Elternteils und dementsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

dir bleibt am ende alles. du fällst mit dem einkommen aus der bg deiner mutter raus und zahlst an deine mutter deine anteile: miete, strom, internet/telefon, lebensmittel. mit dem rest kannst du tun was du willst.