Muss vor Pfändung des Jugendamtes nach§850d das Volsteckungsgericht die beteiligten anhöhren?
Fall:
Jugendamt will Unterhaltsforderungen von Sohn pfänden, nach§850 d
Vater zahlt Monatlich 200.- netto regelmäßig bei nettogehalt von 1200,.
Jugendamt ist der meinung das der Vater mehr verdienen kann obwohl er in den letzten 10 Jahren immer weniger verdiente , Ungelernt 49 J. alt.
Jugendamt will nun volstrecken, gibt es eine Möglichkeit das man beim Volstreckungsgericht Unterlageneinreichen kann, beide Parteien anhöhrt?? oder besser angehört wird bevor die Volstreckung angeordnet wird??
Bitte nur antworten, wenn Sie sich damit genau auskennen. Danke, aber gern auch meinungen.
5 Antworten
Vor einer Forderungspfändung wird der Schuldner nicht gehört. Du kannst also nur nachträglich den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen, wenn du mit der Maßnahme nicht einverstanden bist.
Jugendamt ist der meinung das der Vater mehr verdienen kann obwohl er in den letzten 10 Jahren immer weniger verdiente , Ungelernt 49 J. alt.
Solange das Kind minderjährig ist besteht für den unterhaltspflichtigen Vater eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" (BGB § 1603 Abs. 2 ).
Nur, wenn er dieser auch nachkommt (z.B. durch Nebenjob o.ä.), steht ihm der "Selbstbehalt" zu, auch wenn er dadurch ggf. weniger als den Mindestunterhalt leisten könnte.
Ist der Unterhalt bereits "tituliert", so müsste der Mann den Titel aber erst abändern lassen ("Abänderungsklage"), um weniger Unterhalt zahlen zu dürfen.
gibt es eine Möglichkeit das man beim Volstreckungsgericht Unterlageneinreichen kann, beide Parteien anhöhrt??
Sind bereits Schulden aus einem Unterhaltstitel aufgelaufen, können diese auf jeden Fall vollstreckt werden (lassen).
Für die Pfändung von Unterhaltsschulden muss der eigentliche Pfändungsfreibetrag des Schuldners nicht berücksichtigt werden (kann ggf. auf das Existenzminimum herabgesetzt werden).
Wenn also nach Abzug des "laufenden" Unterhaltes noch pfändbares Einkommen vorhanden wäre, könnte dieses (bis auf das Existenzminimum des Schuldners) zur Schuldentilgung gepfändet werden.
Frag doch einfach beim Amtsgericht nach. Wenn Du hier eine Antwort liest, dann musst Du das sowieso mit dem Amtsgericht regeln.
Nur zur Klärung...
Dein Sohn ist der Vater?
verstehe ich nicht.
Ein Anwalt kann das in die richtige Bahn leiten
Liegt ein Titel über die höhere Summe vor?
Tietel über ca: 12000.- liegt vor
Das wäre dann aber rückständiger Unterhalt und nicht der laufende! Wenn man mit der Summe nicht einverstanden ist, dann muss man gegen den Titel selbst Vorgehen (der Rechtsbehelf ist im Titel genannt). Das vollstreckungsgericht prüft nicht, in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist sondern nur, in welcher Höhe hier vollstreckt werden kann
welche unterlagen sind für die Prüfung des Volstreckungsgerichtes relevant um die Höhe fest zu legen?
Sohn ist der Kläger vertreten über die Mutter , Vater ist der beklagte