Muss Versicherung nach Kündigung noch zahlen?

5 Antworten

Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung von dem Schadensfall informiert wird.
Darum die Grundregel, so schnell wie möglich die Versicherung anrufen.
Das hast Du rechtzeitig getan mit Deinem Kostenvoranschlag.
Solange die Werkstatt den Rahmen des Kostenvoranschlag nicht exorbitant sprengt, gilt die Zahlungszusage der Versicherung, den sie war zu einem Zeitpunkt gegeben worden, als das Vertragsverhältnis noch bestand.
Das es jetzt nicht mehr besteht, ändert daran nichts.

Du wirst aber keinen Pfennig mehr kriegen, als diese Zusage, falls die Werkstatt zu einem späterem Zeitpunkt höhere Kosten als veranschlagt in Rechnung stellt.

Die Zusage zur Kostenübernahme würde ich mir noch schriftlich geben lassen, denn da Dein Schaden noch während des Vers.-Schutzes entstand, hat die Vers. zu zahlen! Allerdings kommt es auch darauf an, ob Du den Schaden rechtzeitig und ordnungsgemäß im Sinne der Versicherungs-AGB´s gemeldet hast. Heut zu Tage ist es ratsam, ALLES immer schriftlich machen!

Der Schaden ist während des bestehenden Vertragsverhältnisses entstanden und angemeldet worden. Die Versicherung ist an den Vertrag gebunden und muß den Schaden bezahlen - auch dann, wenn er erst nach Vertragsende behoben wird.

Ja, da der Schaden eingetreten ist, als die Versicherung noch bestand. Es macht Sinn, der Versicherung die Verzögerung und den Grund dafür mitzuteilen.

Zahlen muss die Versicherung, bei der das Kfz. zum Schadenzeitpunkt versichert war. Ich würde sie aber schon darüber informieren, dass und warum die Reparatur noch nicht durchgeführt werden kann.