Muß Versicherung Mietausfall bezahlen?
In meiner Gebäudeversicherung ist Mietausfall auch für Mietwohnungen gedeckt. Es gab einen großen Wasserschaden wobei das Bad und die Toilette im November bis Febr. nicht benutzt werden konnte u.a. 4 Wochen waren Trocknungsgeräte eingesetzt, danach mußte der Badezimmerboden alles rausgesstemmt und alles neu isoliert werden. Jetzt habe ich Mietausfall geltend gemacht. Antwort heute: Mietforderungen sind nicht schadenbedingt" . Was denkt Ihr??
4 Antworten
Sehe ich die Sache richtig: Der Schaden war in einer von Dir ver- mieteten Wohnung und der Mieter konnte die Toilette und Bad nicht nutzen und kürzte daraufhin die Miete - dann sind diese Kosten, bzw. der Ausfall - wenn in Deinem Vertrag enthalten - natürlich ersatzpflichtig, da ja aufgrund des Wasserschadens keine bzw. gekürzte Miete bezahlt wurde.
Dk, so sehe ich das auch, zumal die Vers. bisher alle Wasserschäden bezahlt hat!
Hmmm, als Makler sagt mir die Versicherungsgesellschaft schon etwas, das hat aber weniger mit der Ablehung im eigenlichen Sinn zu tun. Sehe es auch so, das die Ihre Ablehung begründen müssen und worauf sich das bezieht, dann sollte man Einspruch erheben ,dieses mit den Bedingungswerken und dem Mietausfallklauseln begründen und um Klärung mit Frist ! bitten . In den meisten Fällen unterliegen Mietausfallklauseln besonderen Bedingungen, deshalb vielleicht die Ablehung oder ein Schadenssachbearbeiter war mal wieder zu voreilig, was auch vorkommen kann ! HG DerMakler
Hallo
Das ist ein sehr schönes Beispiel für die Unterschiede der Gesellschaften. Gute Versicherer am Markt erstatten dir MIetausfall und auch Unterbringung in Hotels bis zu bestimmten Grenzen. Es kommt nicht nur auf den Preis an, sondern besonders auf den Versicherungsumfang. Frag bei deiner Versicherung nach, ob die dieses auch versichert haben oder nicht. Du kannst auch deine Police durchsuchen, aber der Weg übers Telefon geht schneller.
Du, es gibt die verschiedensten Arten von Gebäudeversicherungen. Ihr könnt alle Dinge mit reinnehmen oder nur die Nötigsten. Lies Deinen Vertrag mal genauestens durch.
Normal gehört es bei einer guten Versicherung auf jeden Fall mit dazu - JA! Der Mietausfall entsteht ja durch genau diesen Schaden. Darf man fragen, bei welcher Versicherung?
Du darfst: Bayerische Landesbrandversicherung!
Oje - noch nie gehört-:( Bist Du Rechtschutzversichert? Wie begründen die das denn noch? Das kann doch wohl nicht wahr sein.......!
Bayer. Landesbrand-Vers. - kennt man natürlich in NWR nicht - aber in Bayern die Versicherung überhaupt! Früher hatte die Staatliche Brand-Vers. in Bayern überhaupt das Monopol für Brand-Vers. und oft hat man da natürlich dann auch die Wohngebäude abgedeckt!
Oh, sorry natürlich NRW und nicht NWR - habe im Moment eine Gipsschiene an der lk.Hand u. klappt das schreiben nicht so!
Hallo Panikgirl, lies bitte noch mal genau meine Frage! Ich habe eine sehr gute Vers. und in den Bedingungen steht eindeutig was gedeckt ist und was nicht! Die Frage war, ist der Mietausfall schadenbedingt oder nicht oder drückt sich die Vers. mal wieder oder zögert Zahlungen heraus um Zinsen zu sparen??