Muss Versicherung beschädigtes Objekt zurückgeben

7 Antworten

Nein, bei einer Zerstörung des betroffenen Gegenstandes wird ein Restwert angerechnet und Du erhälst das Gut zurück oder es gibt keinen Restwert mehr.

Bin die ganzen Versicherungsbedingungen für Hausrat noch einmal durchgegangen. Eine besondere Regelung bezüglich eines solchen Eigentumübergangs fand ich nur bei der Einbruch-Diebstahl-Versicherung. Hier steht sinngemäss, das wenn etwas gestohlen wurde durch einen Einbruch und eine Entschädigung erfolgt, das beschädigte Gut aber wieder auftaucht, die Versicherung das Eigentum an diesem Gut hat. Jedoch wird vor Veräusserung dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit gegeben die gestohlenen Gegenstände wieder zurückzukaufen.

Warum möchtest Du ihn zurück haben, wenn er doch zerstört ist und Du den Widerbeschaffungswert erhalten hast? Oder denkst du das der Gegenstand doch noch günstiger zu reparieren ist und somit kein wirtschaftlichter Totalschaden vorliegt?

Du hast das Gerät sozusagen an den Versicherer "verkauft", denn er hat den Wert ersetzt. Damit hast Du keinen Anspruch auf Rückgabe der beschädigten Sache. Durch dieses Vorgehen versuchen die Versicherer, Betrugsmöglichkeiten etwas einzuschränken, damit nicht dieselbe Sache bei verschiedenen Versicherern zur Ertsattung eingereicht werden kann.

Das mit dem weiteren Betrug verstehe ich.

Aber ich habe das Gerät nicht "verkauft". Es kam doch kein Vertrag zustanden. Außerdem haben sie mir nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert ersetzt.

Hier scheint es verschiedene Meinungen zu geben. Ich werde der Versicherung mal schreiben...

Ich verstehe gar nicht, wie man da drauf kommen kann. Das Ding ist kaputt und Du willst Ersatz von der Versicherung. Den bekommst Du, also geht das Gerät in den Besitz von dem über, der es bezahlt hat. Also der Versicherung. Du kannst ja nicht das Geld UND das Gerät erhalten. Und den Neuwert bekommt man natürlich nicht bei solchen Dingen, sondern immer nur den Zeitwert.

Wenn der Wert des Gerätes erstattet wurde, geht das defekte Gerät in das Eigentum der Versicherung über. Es sei denn, es würde nur ein Teilwert erstattet.

Mir wurde der Zeitwert erstattet.

Wenns kaputt ist brauchst du es ja nichtmehr .. also denke ich nicht das du es wiederbekommst ...und die Ver. denkt vielleicht es könnte ja sein das du noch bei ner anderen Vers. den schaden meldest ..