Muss Vermieterin Hotel bezahlen?

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So einfach ist das nicht. Es müssen schon erhebliche Beeinträchtigungen zustande kommen und selbst dann, ist nicht sicher, wenn der VM klagt ob der Mieter Recht bekommt. Mir fallen spontan nur 2 Dinge ein, wann tatsächlich ein Hotel i9n Anspruch genommen werden kann. Zum Einen absolute Unbewohnbarkeit der Wohnung und zum Anderen akute Gesundheitsgefährdung. In beiden Fällen ist dies aber nicht aus der Sicht des Mieters zu sehen. Eine nicht mehr vorhandene Dusche und daraus folgende Baustelle stellt keine Unbewohnbarkeit dar. Genauso wenig etwas Schimmel an einigen Stellen. Hier bedarf es den Beweis der Gesundheitsgefährdung (ärztl. Artest ist nicht ausreichend). Die Vermutung alleine reicht nicht. Die Qualität der Wohnung ist von hier aus nicht zu beurteilen. Sie haben die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Ab Beginn der Beeinträchtigungen. Da die handwerklichen Arbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen nicht genau beschrieben wurden, gehe ich von min. 50% Minderung aus. Vorher unbedingt mit dem VM sprechen. In vielen Fällen bietet dieser einen Ausgleich, ohne dass dieser dann ,konfrontiert mit einer Minderung, verärgert ist. Manchmal ist es besser nicht gleich zu fordern, sondern dem Anderen die Gelegenheit zu geben von sich aus etwas anzubieten. Beide sind zufrieden und ein weiteres gutes zusammenleben ist möglich. Das funktioniert natürlich nicht immer, aber ich kann nur raten dies zu versuchen. MfG

Die Vermieterin weiß seit genau 6 Wochen von den Mängeln und macht erst jetzt etwas, weil ich die Wohnung gekündigt habe! Das Bad grenzt am Wohnzimmer, sprich, wenn die Schimmelwände im Bad raus genommen werden Müssen fehlen mir Wände im Wohnzimmer!!Das sind nicht nur ein paar Schimmelflecken, die Wände sind so feucht das man die mit dem Finger durch stechen kann und im Bad stnkt es so extrem das man nicht länger als 2 min. drin bleiben kann ohne das einem schlecht wird!Abgesehen davon wachsen Pilze aus den Holzbalken. Schimmel ist also nicht nur im Bad! Wie gesagt, ich hab ein kleines Baby und gesundheitlich ist es weder für meine Kleine noch für mich länger zumutbar!

@VanEden

Wenn es sich um gravierenden Befall handelt und das wird so sein, wenn bereits Pilze wachsen, kündigen Sie ggf. fristlos. Um Ihre Rechte durchsetzen zu können, rate ich Ihnen zu einem Gang zum Mieterbund, wenn diese Kündigung nicht akzeptiert wird. Machen Sie unbedingt Fotos von allen Schäden. Nehmen Sie sich Zeugen hinzu. Es könnte tatsächlich sein, dass man von einer akuten Gesundheitsgefahr ausgehen kann. Wenn Sie nun in ein Hotel ziehen, werden erst einmal Sie für diese Kosten aufkommen müssen. Sie können versuchen, diese Kosten vom VM gerichtl. beitreiben zu lassen,freiwillig wird dieser sicherlich nicht zahlen wollen. Es ist kein einfacher Weg. Eine neue Wohnung sollte schnellst möglich angestrebt werden. setzen Sie die Minderung mit Hilfe des Mieterbundes durch, wenn Sie nicht fristl. kündigen können. MfG

Da kannst Du gar nichts machen, eben weil das Amt das Geld bezahlt. Der normale Weg wäre eine schriftliche Anmahnung der Zustände gewesen mit der Aufforderung, diese zu einem gesetzten Termin zu ändern und ansonsten einen Mieteinbehalt anzudrohen. Der Vermieter hätte Dir dann eine Ersatzmöglichkeit für das Duschen stellen müssen oder Du hättest die Miete einbehalten können. Aber so fehlt Dir das Druckmittel Mieteinbehalt.

Da hol Dir mal ganz schnell Hilfe von einem Anwalt oder vom Mieterverein.

Sprich doch zuerst einmal mit der Vermieterin.

Die Miete kannst Du wahrscheinlich komplett einbehalten. Auch das kann Dir ein Anwalt genau sagen.

Man kann sich doch auch so gründlich waschen und muß nicht laufend duschen.

trotzdem, nur waschen ist doch auch auf dauer nicht "lecker" ..:/

@Sternblut

Es ist ja die ganze Wohnung die von grund auf neu saniert werden muss, damit können die eh erst anfangen wenn ich raus bin....aber ein paar wochen ohne duschen?! es gibt keine Nachbarn, die sind auf grund der ganzen mängel auch schon ausgezogen!!!

@VanEden

Ich würde nur noch die Hälfte der Miete überweisen!

wenn die wohnung unbewohnbar ist, kannst Du sofort raus und Dir zum Beispiel gleich eine neue Wohnung nehmen. Musst nicht warten bis zum 1.4.. Ausserdem kann die Wohnung ja durch die Baumassnahmen bis 1.4. eh nicht vermietet werden. Aber, einzustufen und einzuschätzen ob die Wohnung wirklich nicht bewohnbar ist, kannst nicht Du, das musst Du machen lassen. Gutachten erstellen lassen.