Muss Urlaubsgeld ausdrücklich im Arbeitsvertrag angesprochen sein?

7 Antworten

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind freiwillige Leistungen,können aber durch einen Tarifvertrag geregelt sein.

In dem Fall wird im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen.Dort findest du dann auch die entsprechenden Summen.Wenn nichts dergleichen im Vertrag auftaucht,sieht es schlecht mit den Sonderzahlungen aus.

Bei Arbeit mit Provisionszahlungen gibt es in der Regel ein Garantiegehalt,das gezahlt wird,wenn der erforderliche Umsatz nicht erreicht wird,oder eben auch bei Urlaub.

Aber alles das sollte im Arbeitsvertrag stehen.

was nicht vereinbart ist, ist freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Evtl. ist eine explizite Regelung nicht nötig, wenn etwas im Tarifvertrag geregelt ist.

Wenns nicht drin steht, bekommst du wohl keins. Wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag stehen, bekommst du's. Meistens mit steht das mit ner Klausel drin, dass die Auszahlung mal wegen wirtschaftlicher Lage oder so nicht erfolgen kann.

Da gibt es kein Vertrauen. Schriftlich fixieren was abgesprochen ist und gut. Und Urlaubsgeld gilt wenn nicht anders vereinbart als eine freiwillige Gratifikation, genau so wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt etc. Sogar Schmutzzulagen müssen extra verhandelt und fixiert sein. Edit: Es sei denn es gibt anderweitige Regelungen wie z.B. Tarif.

Ist der Betrieb tarifgebunden oder zumindest angelehnt? Dann wird das durch den Tarifvertrag geregelt. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Bei der Provision ist es abhängig davon, auf welcher Basis sie gezahlt wird. Ist es z.B. eine Umsatzprovision und du machst während des Urlaubs keinen Umsatz, wird es auch keine Provision geben!