Muss Urlaub genommen werden?

6 Antworten

Mindestens 20 Tage pro Jahr muss man nehmen.

Ja, das kann erzwungen werden, es ist für seinen eigenen Schutz.

kannst du die Antwort belegen?

@fs112

Da http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsplatz/urlaub-anspruch.html heisst es

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Zu den Werktagen zählt auch der Samstag. Wird am Samstag generell nicht gearbeitet, so besteht ein Urlaubsanspruch von nur 20 Tagen. Auf den Urlaubsanspruch kann der Arbeitnehmer nicht verzichten, da der Urlaub auch im Interesse des Arbeitgebers genommen werden muss: der Arbeitnehmer soll wieder fit für den Job werden. Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann der Urlaubsanspruch deshalb auch nicht verkürzt werden.

Das entspricht auch meinen Erfahrungen auf meiner Arbeitsstelle, wo trotzdem der Urlaub nicht genommen werden muss (weil er laut Arbeitsvertrag nicht verfällt), diese Mindestregelung gilt.

@fs112

Einfach mal nach "muss urlaub genommen werden" googeln, da kommen mehrerer Belege dafür (nicht alle Treffer sind aber Belege dafür).

Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter nicht zum Urlaub zwingen. Er muß aber den freiwillig nicht genommenen Urlaub auch nicht bezahlen. Das Bundesurlaubsgesetz sagt §7, Abs 3: Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaftm wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Dann gibt es auch noch was vom BAG (Bundesarbeitsgericht) 23.6.1992 - 9 AZR 57/91 = BB 1993, 144:

Der Urlaubsanspruch erlischt am Ende des Kalenderjahres, wenn weder dringende betriebliche noch in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe für eine Übertragung des Urlaubsanspruchs auf die ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres gegeben sind. Dringende betriebliche Gründe liegen nicht bereits deshalb vor und sind nicht deshalb zu vermuten, weil der Arbeitgeber den Urlaub nicht von sich aus gewahrt hat.

Danke zunächst für alle Antworten!!!

Leider ist die Gesetzeslage so, dass viele Interpretationen möglich sind, insbesondere hinsichtlich der Aussage: "Der Urlaub MUSS im laufenden Kalenderjahr gewährt und GENOMMEN werden." Heisst es nun, dass ein freiwilliger Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaub nicht rechtlich ist, oder dass - wenn der Arbeitnehmer den Urlaub tatsächlich nehmen möchte - der Urlaub im laufenden Kalendarjahr genommen werden muss?

@Hexle2: Muss der Arbeitgeber in diesem Fall keine Konsequenzen befürchten? Immerhin dient der Urlaub der Erholung.

@MerryAnton

Man kann niemanden zwingen seinen Urlaub zu nehmen. Aber das Recht, den Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen gibt es eben lt.Gesetz nur in Ausnahmefällen. Wenn ein Arbeitgeber einen Urlaubsantrag wegen betr.Gründe nicht oder nicht ganz gewährt, kann der Arbeitnehmer ihn auch in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen. Nach dem 31.03. verfällt der gesetzliche Urlaub ohne daß der AG ihn abzugelten hat (Außnahme: längere Krankheit). Die Mitnahme der Urlaubstage die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen kann einzelvertraglich geregelt werden.

Kein AG braucht Konsequenzen zu befürchten wenn der AN keinen Urlaub will. Wie in o.g. Urteil geschrieben, ist der AG nicht verpflichtet einen AN zwangsweise in Urlaub zu schicken. Er muß jedoch den Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewähren wenn der AN es möchte (außer die dringenden betr.Gründe lassen einen kpl. Urlaubsabbau nicht zu, dann Übertrag)

Gesetzlich ist das so geregelt, dass ab dem 1.4. des Folgejahres der (rest-)Urlaub des Vorjahres vefällt.

Vertraglich kann etwas anderes vereinbart sein.

Ich glaube kaum, dass man einen Mitarbeiter gerichtlich zwingen kann, Urlaub zu nehmen. Rechtlich ist es sogar so, dass der nicht genommene Urlaub nach einer gewissen Zeit verfällt.

Der zustehende Urlaub muß genommen werden. Er kann nicht ausbezahlt oder in einer anderen Form vergütet werden!

cheRyy