muss Reinigungsfirma (Auftragnehmer) bei Betriebsurlaub des Auftraggebers Arbeit einstellen?
wir haben ein kleines Unternehmen, welches Bauleistungen und Gebäudereinigung ausführt. Bei meiner Frage geht es speziell um die Gebäudereinigung.
Vor ca. 3 Jahren haben wir einen weiteren Auftrag (Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude) eines Fertigungsunternehmens angenommen. Es besteht ein Pauschalvertrag für einen monatlichen Festpreis. Dieses Unternehmen hat jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Wir erledigen in der Zeit trotzdem anfallende Arbeiten, wie z. B. Teppich-Grundreinigungen o. ä.) Nach Rechnungsstellung erhalte ich jedes Jahr den Spruch vom leitenden Buchhalter, dass wir im Betriebsurlaub nicht zu reinigen haben und unsere Rechnung daher viel zu hoch sei. Ich habe ihn auf unseren Pauschalvertrag verwiesen, indem kein Wegfall der Arbeiten bei Ruhezeiten aufgeführt ist. Rechnungen wurden nach dieser Diskussion immer vollständig gezahlt. Ab diesem Jahr gibt es sogar im Juli (2 Wochen) Betriebsurlaub. Habe schon von Mitarbeitern der Firma erfahren, dass der Leiter der Buchhaltung mir mitteilen möchte, dass unsere Firma für die Zeit nicht arbeiten soll und demnach auch nicht bezahlt wird.
Ich bin der Meinung und so handhaben wir es auch bei anderen Unternehmen. Bei Pauschalverträgen wird der Monat durchgerechnet, egal, ob nun Betriebsurlaub ist oder nicht.
Sehe ich das richtig oder hat die Firma Recht und wir müssen für die Zeit Däumchen drehen und verdienen nichts?
3 Antworten

Wenn im Vertrag extra steht, dass auch bei Ruhezeiten weitergeputzt wird, dann seid ihr im Recht. Dann kann sich der Buchhalter des Auftraggebers aussuchen, ob er das so akzeptiert oder den Vertrag kündigt bzw. auf Nachverhandlungen besteht. Vertrag ist Vertrag und muss erfüllt werden.

der vertrag gibt euch recht.
bei uns wird der winterdienst auch bezahlt, ob es schnee gab oder nicht.
wenn ihr in der zeit grundreinigungen macht, die sonst nicht möglich sind, ist es volkommen in ordnung

Wenn ich dich richtig verstanden habe, wird in der Zeit der Betriebsruhe keine normale Unterhaltsreinigung ausgeführt (die ja auch tatsächlich nicht notwendig ist), sondern ausschließlich Sonderarbeiten, die nicht gesondert vergütet werden.
In dem Fall hat doch der Auftraggeber einen Mehrnutzen, wenn er die Rechnung pauschal bezahlt. Da solltest du übrigens lieber in die Nachverhandlung gehen und einen neuen Vertrag aufsetzen. Stellst dich vermutlich besser, wenn du die Sonderarbeiten auch mit anderen Preisen abrechnest.
Im aktuellen Fall bist du im Recht, aber wie ich schon ausgeführt habe, würdest du mit einer Nachverhandlung vermutlich einen höheren Umsatz erzielen.
Ich habe reihenweise Objekte, die über Weihnachten und Neujahr Betriebsruhe haben. Ein Abzug für diese Zeiten erfolgt nicht. Mach dem Buchhalter klar, daß du schließlich auch Kosten hast, wenn der Betrieb zu ist, da du den Urlaub deiner Mitarbeiter bezahlen mußt.

Habe ich vergessen zu schreiben.... Für Sonderarbeiten haben wir extra Stundensätze, die auch im Vertrag aufgeführt sind. Wir rechnen aber nur pauschal ab, weil die Sonderarbeiten ausschließlich in der Urlaubszeit erledigt werden, Unterhaltsreinigung entfällt ja für die Zeit.

Wer hat denn die Verträge unterzeichnet? Der Chef der Firma, oder der Buchhalter?
Wenn Verträge Chefsache sind, gib dem Buchhalter doch das nächste Mal die Antwort, daß er sich bezüglich der Verträge vertrauensvoll an seinen Chef wenden soll ;-)
Ich erzähle ihm jedes Jahr im Januar, dass wir einen Pauschalvertrag vereinbart haben. Beim ersten Weihnachtsurlaub hatte unsere Firma noch keinen Schlüssel, weil wir noch in der "Probephase" waren. Ich hatte den Chef gefragt, ob vllt. einige seiner Mitarbeiter arbeiten, damit wir in das Gebäude kommen. Mir wurde gesagt, wir sollten uns auch mal ein bisschen ausruhen und Anfang Januar wiederkommen.
Der Buchhalter, der die finanziellen Sachen managt, ist sowieso der reinste Geizknochen. z. B Eine Abteilung bekam vor ca. 6 Monaten einen neuen Belag. Vorher war da der blanke Industrie-Estrich. Da er sich bis heute auf keine Nachverhandlung eingelassen hat, wischt der Chef dort selbst. Schlimm oder? Aber wir arbeiten nicht aus Langeweile.
Deine Antwort hat mir sehr geholfen. Ich werde diesbezüglich auch nicht nachgeben und auf meine vertraglichen Vereinbarungen bestehen.