Muss Quittung bei Privatkauf auf Ebay mit beigefügt werden?

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st ein Verkäufer auf Ebay verpflichtet, beim Verkauf eines Elektrogerätes, bei dem aufgrund des Alters noch ein Gewährleistungsanspruch besteht, den Kaufbeleg mit zuliefern?

Nein.

Gegenstand des Angebotes ist die Beschreibung, nichts anderes.

Besteht der Interessent auf Kaufbeleg, um Eigentumsnachweis (Hehlerware) oder Gewährleistungsanspruch zu bekommen, muss dies ausdrücklich beidersetis nachweislich (E-Mail) vereinbart sein, um tatsächlich beanspruchbar zu werden.

G imager761

Hi, zunächjst mal danke für deine Antwort.

Zur Beschreibung zählt doch aber auch, was er bei Rückfragen per Mail antwortet oder?

Also wenn er schreibt, dass das Gerät 4 Monate alt sei, dann kann ich davon ausgehen, dass das stimmt und ich ja, wie bei jedem NEu-Gerät, 2 Jahre Gewährleistung habe, abzüglich dieser 4 Monate...

@CharlesWard

Kann ja z.B. auch sein, dass die Garantiekarte und/oder Rechnung verloren wurde; oder es ein Geschenk ohne entspr. Belege war. Also alles vorher klären.

@mineralixx

Ok aber muss er nicht die Richtigkeit seiner Angaben in der Auktion nachweisen können?

@CharlesWard

Nein, muss er nicht. Du kannst bei nachwesilich unrichtigen Angaben allerdings einen Sachmangel und damit Rücktritt vom Vertrag geltend machen. Und eine Gewährleistung war eben nicht mit angeboten - die übrigens durch Beweislastumkehr nur noch weitere 2 Monate bestünde. Merke: Du bekommst nur und genau das, was angeboten wurde - auch in nachträglichen E-Mails während der Auktion. Sichert er keinen Kaufbeleg, Bedienungsanleitung, OVP oder Garantieschein zu, ist das eben so und du kannst nicht einfach vom Gegententeil ausgehen :-O

Danke für HA :-)

G imager761

Wenn er Dir keine Original Rechnung mitschicken möchte (weil auf dieser Rechnung zum Beispiel noch andere Artikel drauf sind, die sich noch in seinem Besitz befinden), dann kann er Dir zumindest eine Kopie mit senden. Das sollte der Verkäufer bei noch bestehendem Gewährleistungsanspruch schon tun.

Die ausgefüllt Garantieurkunde würde ausreichen ! Verpflichtet ist der Verkäufer nur dann wenn er diese Eigenschaft zugesichert hat ! Lg

Es muss nicht.Nur wenn geschrieben Steht Ich schicke mit die Rechnung.

Ob eine Quittung mitgegeben werden muss, wurde ja schon ausführlich erklärt. Ich möchte noch anmerken, dass bei einem Weiterverkauf die Gewährleistungsansprüche nicht auf den Käufer übergehen. Damit ein Händler diese anerkennen muss, müssen diese abgetreten werden. Ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist, findet sich ggf. in den AGB des Händlers.

Ja aber ein seriöser Ebayer macht das doch von alleine oder? Zumindest würd ich so handeln...

@CharlesWard

Ich habe schon viel auf eBay gekauft, aber eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche hab ich noch nie mitbekommen. Das passiert nicht automatisch, das muss explizit gemacht werden.

@KuarThePirat

Ohmann...

Dann is das also so ein kleines Hintertürchen, womit ich völlig rechtens Leute über den Tisch ziehen könnte?

Da bin ich aber froh, dass ich in der Regel auf Ebay nur Bücher kaufe....

@CharlesWard

Naja...Wenn du das über den Tisch ziehen nennst....