Muss Probearbeit bezahlt werden oder nicht?

4 Antworten

(1)Eine Vergütung gilt als stillschweidend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2)Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. (§ 612 BGB)

Zusätzlich könnte man es noch auf die Spitze treiben und darauf bestehen, dass mündlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist. Es wurde ein Arbeitsverhältnis vereinbart, bei dem vorab keine Befristung schriftlich fixiert wurde, also ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden, der nicht einfach durch einen Anruf beendet werden kann.

Probearbeit muss vergütet werden, sie hat ja eine Leistung erbracht!

Probearbeiten im Sinne einer Kennenlernphase muss nicht vergütet werden.

Nicht vergütetes Probearbeiten im Sinne eines kurzfristigen Arbeitsverhältnisses, z. B. um Personalengpässe zu stopfen ist illegal. Derartige Arbeitsleistung muss vergütet werden. Die Frage ist nur, wie man das nachweisen soll.

Mehr dazu findest du hier:

http://www.weigelt-ziegler.de/Probearbeit-nicht-zum-Nulltarif.246.0.html

Endlich eine richtige Antwort.

Ansonsten: Wenn es keine Vereinbarungen gibt, sind die Tage zu entgelten!

Und alles, was mit Anwesenheitspflicht und Weisungsgebundenheit verbunden ist, ist keine Kennenlernphase mehr.

Probetage werden nicht vergütet. Sie hat da ja auch noch keinen Arbeitsvertrag.

Das ist falsch!

Wenn bei der Probearbeit eine Arbeitsleistung erbracht wird, wenn es sich nicht um bloße "Kennenlern-" oder "Schnuppertage" handelt, wenn es keine gegenteilige Vereinbarung gibt, dann hat der Probearbeiter Anspruch auf Entgeltung!

Siehe die richtige Antwort von TrudiMeier!

Achso, dann hab ich das wohl falsch aufgefasst. Danke für die Aufklärung, dann weiß ich in Zukunft auch mal Bescheid :)