Muss Parkettboden beim Auszug abgeschliffen und versiegelt werden?

8 Antworten

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat darauf hingewiesen, dass der Austausch von Parkett, Laminat- oder Teppichböden nie zu den Schönheitsreparaturen gehört, die im Mietvertrag vereinbart werden können. Auch eine neue Parkettversiegelung gehört in aller Regel nicht zu den typischen Renovierungskosten. Derartige Arbeiten können allenfalls als Schadensersatz gefordert werden, wenn der Mieter Schäden an den Fußböden verursacht hat, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Mußt du nicht.

Kannst aber eine Dose Parkettsiegel kaufen im Baumarkt und damit den Boden, nach gründlicher Reinigung und Trocknung, notfalls mit Verdünner, mit dieser Flüssigkeit streichen. Vorher anrauen mit Schleifpapier. Dann sieht er vielleicht aus wie neu.

Wenn ein Mietvetrag einen ungesetzlichen Passus enthält, mußt du ihn nicht erfüllen.

Blöd ist, wenn du eine Kaution gezahlt hast, dann brauchst du Rechtsbeistand vom Mieterverein.

Grundsätzlich gelten feste Fristen für Renovierungstätigkeiten nicht, auch wenn sie in Mietverträgen festgeschrieben sind. Es kommt also darauf an, wie "abgewohnt" dein Parkettboden ist. Ist er im Zustand es Einzugs minus der normalen Abnutzung über vier Jahre, müsstest du ihn nicht renovieren. Alles darüber hinaus (wie Zenga schreibt) muss natürlich repariert werden.

Wenn Ihr das damals so unterschrieben habt, dann ist das jetzt auch so. Dafür seid Ihr damals vermutlich in eine Wohnung eingezogen, bei der alles tip-top war.
Renovierung entwder bei Einzug oder bei Auszug, das ist normal. Emotional macht es natürlich mehr Spaß, bei Einzug zu renovieren, weil man es für sich selbst tut, aber das ändert nichts an der Situation.

Parkettschleifen ist auf keinem Fall erforderlich. Denn der Ge - und damit auch Verbrauch gehört zur mietgemäßen Abnutzung. So wie ein Teppichboden auch nicht nach dem Auszug erneuert werden muss.