Muss Ostfirma bei Arbeiten im Westen den Westlohn zahlen? Z.B. bei Deutschland-Montagen
Hallo, mich interessiert, ob mein AG, der seine Firma im Osten Dtl. hat und mich auf Montage in die alten BL schickt, für diese Zeit den Westlohn Bau zahlen oder gilt der im AV vereinbarte? Muss er Auslöse bezahlen oder ist das eine Kann-Bestimmung im Bau-TV? Hintergrund: ich arbeite auf Montage (bis zu 700 km entfernt) und bekomme ausser meinem normalen Stundenlohn keinerlei Auslose für Unterkunft/Verpflegung gezahlt. Meine Home-Abwesenheit beträgt in der Regel /Woche ca. 90 h (arbeiten bis Donnerstag und Heimfahrt) bzw. 109 h (arbeiten bis Freitag und Heimfahrt). Gezahlt bekomme ich lediglich die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, also zwischen 30 und 40 h. Die Begündung, dass ich ja den Rest der Zeit Freizeit habe, lasse ich nicht gelten, da FREIZEIT Zeit ist, die mir zur freien Verfügung steht, die ich nehme, wo und mit wem ich will. (Da ich aber auf Grund meiner Auswärtstätigkeit eben gezwungen bin, von meiner Familie weg zu sein, kann ich das aber nicht.) Wer weiß was? Wie sind eure Erfahrungen? Und wer weiß, unter welchen Vorraussetzungen ich die langen Fahrzeiten (derzeit aber nur als Beifahrer) angerechnet bekommen?
6 Antworten
Nein,Westlohn muss sie nicht zahlen. Da ist die Firma an die geltenden Regelungen des Firmenstandortes gebunden. Aber ich denke das Du auf jeden Fall Anspruch auf Zahlung von Auslöse hast, das wären pro Tag mit mindestest 24 Abwesenheit immerhin 24€. Und das auch wenn Dein Arbeitgeber die Unterkunft bezahlt.
Die 24 Euro die du ansprichst sind nicht die Auslöse sondern nur ein Teil davon nämlich die VMA. Die Auslöse setzt sich aus VMA und Übernachtungspauschale zusammen.
der Firmenstandort zählt, nicht der Einsatzort
Da ich in einer Zeitarbeitsfirma arbeite, kenne ich die Gesetze einigermaßen, es ist so, das der Lohn in deinem AV zählt und nichts anderes. Was Auslöse angeht, das ist freiwillig. Aber du kannst dir das Geld über die Steuererklärung zurückholen. Denn dein AG kann dir 20 Euro pro Übernachtung zahlen, muss aber nicht, er kann bis zu 0,3 € pro Km zahlen, muss aber nicht, genauso sieht es mit der VMA aus, kann aber muss nicht.
also das kann nicht korekt sein weil mein chef von meiner neuen firma auch zeitarbeitfirma hatt mir alles genau erklärt der sitz ist egal wo mann arbeitet ist entscheiden und dazu muss mann auch eine aulöse bekommen die so ausgerechnet würd das mann hoch fahren kann und die übernachtung verflegung ist in der auslöse nicht mit drin und auslöse ist steuerfrei
wenn in Deinem Vertrag nichts mit Auslöse steht, dann bekommst Du auch keine. Ich nehme an, dass dies sicher eine Zeitarbeitsfirma ist. Meiner Meinung nach müsstest Du auf jeden Fall für die Unterkunft Geld erhalten.
Das stimmt nicht, der AG muss nichts zahlen, er kann zwar für die Übernachtung 20 Euro steuerfrei zahlen,muss er aber nicht.
der sitz der firma zählt. dies gilt auch meist für feiertage. hast du da keine regelung was die spesen und verpflegung angeht? das ist doch nicht dein erster auswärtseinsatz, die montage scheint doch zu deinem job zu gehören? wo schläfst du, was isst du?
Bei den Feiertagen zählt der Einsatzort, weil du kannst ja nicht arbeiten wenn auf der Baustelle wo du bist nicht gearbeitet wird.
Du kannst dir die VMA vom Finanzamt zurückholen und das ohne Probleme. Und zwar 24 Euro wie es Crack unten schon geschrieben hat und die Fahrtkosten auch wie ich bereits geschrieben hab.
Das glaube ich aber nicht, wenn ich für 1 Jahr ca. Anspruch von 6000 Euro Auslöse habe und nur 2000 ans Finanzamt bezahlte, zahlen die mir die 4000 drüber nieeee zurück. Dann bekomme ich max. die 2000 eingegezahlte und bleib auf dem Rest sitzen. Ist das gerecht?
Ich bin der einzige AN bei meinem Chef. Das ist mein erster AV mit Montage, deshalb habe ich keine Erfahrung. Ich übernachte in einer Unterkunft, die mein Chef bezahlt. Verpflegen tue ich mich von meinem Geld. Meine erste Lohnzhalung steht noch aus. Mein AG meinte, ich bekäme die Auslöse ja vom Finanzamt, aber das ist so nicht richtig. Denn ich kann ja nur den maximal eingezahlten Anteil zurück bekommen. Und wenn der auf Grund meiner Steuerklasse z.B. gering ausfällt, käme ich bei einer normal gezahlten Auslöse z.B. auf einen höhren Jahresbetrag. Mein AG zahlt angeblich nach Tarif Bau und hier ist die Auslöse eindeutig geregelt. Den AV hat er aus dem Internet ausgedruckt, entsprechend nichtssagend ist der Vertrag, steht also faktisch gar nichts drin.