Muss Nachtzuschlag mit auf Arbeitsvertrag stehen?
Hallo habe gestern mein Arbeitsvertrag bekomn,ich arbeite nachts undmir wurde gesagt das ich nachtzuschlag bekommen einmal 25 % undnach 0uhr 40%,davon steht aber nix auf dem vertrag! Muss dasmit draufstehen damit ich den auch geltend machen kann??? Kann ich darauf bestehen das das da drinne steht???
6 Antworten

Muß nicht im Arbeits - aber im Tarifvertrag stehen. Mußt du normalerweise auch nicht extra geltend machen, wenn ihr ein Zeiterfassungssystem habt. Normalerweise sollte es auf der aktuellen spätestens aber auf der nächsten Gehaltsbarechnung sein.

Du schreibst nichts über die Branche in welcher Du tätig bist, denn in verschiedenen Bereichen ist das tariflich geregelt, aber auf der sicheren Seite würdest Du sein, stünde dies in Deinem Arbeitsvertrag.

ich bin bei einer fleischverarbeitung schlachtung zerlegung und verladung als kommisioniererin tätig

Sowas sollte schon im Vertrag stehen. Damit du bei Streitigkeiten was nachweisbares in der Hand hast.

Muss nicht im Arbeitsvertrag stehen. Nachtzuschläge sind gesetzlich geregelt.

bei mir stands auch nicht drauf...aber auf dem Lohnzettel stehts