Muss Nachmieter oder Vermieter den Boden Ablöse zahlen?

5 Antworten

Hallo,

nein , Du musst den Boden nicht übernehmen! Die Vormieterin ist sogar verpflichtet ihn zu entfernen!

Für 350,00 Euro würde ich den Boden nicht übernehmen! Dafür kannst Du dir schon neues Laminat kaufen! Was für die komplette Wohnung reicht! Versuch zu handeln , wenn dir der Korkboden gefällt! Wenn sie sich nicht darauf einlässt , soll sie ihn mitnehmen!

Auf der anderen Seite kannst Du mal bei der Wohnungsbaugesellschaft anfragen , ob sie die Ablöse für den Boden zahlen. Begründung , die Wohnung wurde so angeboten!

GLG , viel Erfolg und einen schönen Tag , wünscht dir , clipmaus:-))

Was steht denn im Mietvertrag dazu? Ist der Kork-Boden dort erwähnt? Nur dann habt Ihr einen Anspruch darauf (auch ohne Ablöse).

Wenn nicht, würde ich das Angebot ablehnen, was zur Folge hat, dass die Mieterin den Boden entfernen muss. Hier stellt sich dann die Frage in welchem Zustand sich der Boden darunter befindet.

Den Mietvertrag haben wir leider noch nicht. Einen neuen Boden müssten wir wahrscheinlich sowieso verlegen weil der eigentliche Boden darunter zu kalt wäre.

Das ist vielleicht etwas schräg gelaufen, aber es ist jetzt so, wie es ist: Ihr könnt die Wohnung mieten und euch mit der Vormieterin über den Preis für den Boden einigen oder ihr nehmt Abstand. Wenn der Vermieter sich raushalten will und dieser Korkboden nicht Bestandteil des Mietvertrags wird, dann gibt es nur den Weg, sich mit der Vormieterin zu einigen - wenn ihr die Wohnung denn nehmen wollt.

Fragt euch, ob das der Fall ist und wenn ja, zahlt doch den Preis für den Boden.  Mir scheint er angemessen, sofern der Boden nicht in üblem Zustand ist. lg

Teile deinem potenziellen Vermieter einfach mit, dass du die Wohnung nur dann mietest wenn der Korkboden drinbleibt. Eine Ablösung musst du an keinen der beiden bezahlen.


Was im Inserat stand, ist unerheblich.

Alleine der Mietvertrag zählt. Wenn da nichts vom Boden drin steht, gehört er halt nicht zur Mietsache und Ihr müsst das mit der Vormieterin ausmachen.