Muss mir mein Vermieter Gartengeräte zur Verfügung stellen?

4 Antworten

Hallo,

ja Du musst Dir alle Gartengeräte selber kaufen.

Als Vermieter ist Deiner nicht verpflichtet Dir diese Sachen zur Verfügung zu stellen.

Da Du bereits im Vertrag stehen hast, dass Du für den Garten"verantwortlich" bist, ist auch die Frage der Zuständigkeit schon beantwortet.

Es hängt davon ab, was zu den Gartengeräten (und ob überhaupt) im Mietvertrag steht.

Wir nutzen auch einen Garten als Mieter. Ich freue mich mich immer wieder über unser kleines Stückchen "Grün" mitten in der Stadt. Für uns war es selbstverständlich die Gartengeräte selbst zu kaufen, da wir ja auch einen Nutzen davon haben.

Den Rasenmäher kaufst Du nur einmal und kannst ihn eventuell nach Auszug noch für ein paar Euro verkaufen. Heckenschere und solche Dinge kosten schließlich auch nicht die Welt. Wenn Du (wie z.B. im Schwabenländle üblich) die Kehrwoche hast, wirst Du den Besen dafür ja wohl auch nicht Deinem Vermieter in Rechnung stellen ;-)

Der Garten gehört zur Wohnung, sprich ist mitgemietet?

Wenn ja, ist die Anschaffung von Gartengeräten Deine Sache.

Der Vermieter muß ja auch keine Reinigungsgeräte für die Wohnung stellen.

Als Vermieter halten wir es für selbstverständlich, wenigstens eine vernünftige Grundausstattung an Geräten zur Verfügung zu stellen, wozu auch ein Rasenmäher gehört. Wir verlangen dafür einen pfleglichen Umgang. Bisher haben wir noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Alles, was die Mieter darüber hinaus zur Erleichterung der Arbeit haben möchten, müssen sie dann selbst kaufen.

Ich denke schon, dass es sinnvoll ist, wenn der Vermieter auch Geräte zur Verfügung stellt. Wie will er denn sonst eine gute Pflege erwarten. Andererseits gibt es bestimmt kein Gesetz dafür. Wenn also Dein Vermieter Dich verpflichtet hat nach dem Motto, "sieh zu, wie Du damit klar kommst", wirst Du wohl die notwendigen Geräte selbst anschaffen müssen.